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NRW und Niedersachsen passen Lkw-Fahrverbote an

10.09.2020 15:57 Uhr
NRW und Niedersachsen passen Lkw-Fahrverbote an
Mit abgestimmten Lkw-Fahrverboten an Allerheiligen und dem Reformationstag wollen NRW und Niedersachsen die länderübergreifende Mobilität verbessern
© Foto: stadtratte/stock.adobe.com

Um wechselseitige Lkw-Fahrverbote an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen zu vermeiden, haben die beiden Bundesländer ihre Vorgaben jetzt miteinander abgestimmt.

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Düsseldorf/Hannover. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich jetzt abgestimmt, um wechselseitige Lkw-Fahrverbote zu vermeiden. Das gab die nordrhein-westfälische Landesregierung am Donnerstag bekannt. Mit der Maßnahme wollen beide Bundesländer die länderübergreifende Mobilität verbessern.

Durch die Kooperation der beiden Länder werde der Lkw-Verkehr entzerrt, wichtige Transitverbindungen blieben frei und vielen Fahrerinnen und Fahrern blieben lange Wartezeiten auf Rastplätzen erspart, sagte der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Hendrik Wüst. 

In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Die Fahrverbotszeiten für Lkw über 7,5 Tonnen sind künftig an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gewähren beide Länder in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr Durchfahrtsrechte auf den wichtigen Transitverbindungen A 1, A 2, A 30, A 31 und A 33. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Reformationstag oder Allerheiligen in einem Jahr auf einen Sonntag fällt.

Auf diesen Transitverbindungen dürfen Lkw dann unterwegs sein

  • A 1 Vom Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Osnabrück-Nord und in entgegengesetzter Richtung
  • A 2 Vom Autobahnkreuz Bad Oeynhausen bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt und in entgegengesetzter Richtung
  • A 30 Vom Grenzübergang Bad Bentheim bis zum Autobahnkreuz Bad Oeynhausen (Autobahn A 2) und in entgegengesetzter Richtung
  • A 31 Vom Autobahnkreuz Schüttorf bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen und in entgegengesetzter Richtung
  • A 33 Vom Autobahnkreuz Osnabrück-Süd bis zur Anschlussstelle Dissen-Süd und in entgegengesetzter Richtung

Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen hatten vereinbart, ihre enge Abstimmung bei Verkehrsprojekten weiter zu vertiefen. Dazu haben beide Länder im Rahmen der „Osnabrücker Erklärung“ im November 2019 ein Transitabkommen beschlossen, das mit der Anpassung der Feiertagsfahrverbote jetzt umgesetzt wird. (sn)

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