Nach der folgenschweren Bahn-Sabotage am vergangenen Wochenende hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Wegen möglicher verfassungsfeindlicher Sabotage habe die Behörde in Karlsruhe am Donnerstag, 13. Oktober, ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet, sagte ein Sprecher. Das Bundeskriminalamt solle die Ermittlungen übernehmen. Zuvor hatten der „Spiegel“ und das Nachrichtenportal „The Pioneer“ darüber berichtet. Hintergründe zu den Ermittlungen nannte der Sprecher der Bundesanwaltschaft zunächst nicht. Deutschlands oberste Anklagebehörde kann bei Taten von übergeordneter Bedeutung die Zuständigkeit an sich ziehen.
Am Samstagmorgen waren in Berlin und Nordrhein-Westfalen unverzichtbare Kabel für den Zugfunk der Bahn beschädigt worden. Über Stunden stand daraufhin der Schienenverkehr in weiten Teilen Norddeutschlands still. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und die Bahn selbst sprachen in der Folge von Sabotage. Das Vorgehen setzt nach Einschätzungen aus Sicherheitskreisen Insiderwissen über die Bahn voraus.
Die Polizei in NRW teilte am Montag mit, dass mehrere Kabel im Bereich des Bahnhofs Herne an den Gleisanlagen durchtrennt worden seien. Der Staatsschutz in Bochum ging von einer „politisch motivierten Tat“ aus. In Berlin waren zwischen den S-Bahnhöfen Gehrenseestraße und Hohenschönhausen Kabel der Bahn beschädigt worden, teilte die Polizei am Mittwoch mit und suchte Zeugen.
Aus Sicht der Deutschen Bahn hatten die Notfallkonzepte des Konzerns „optimal gegriffen“. Nach drei Stunden sei der Funkverkehr wieder hergestellt gewesen, am Samstagvormittag hätten die Züge wieder fahren können. Die Auswirkungen in Form von Verspätungen und Ausfällen waren im gesamten Fernverkehrsnetz allerdings noch deutlich länger zu spüren. (tb/dpa)