Celle. Fahrer mit einer Blitzer-App auf ihrem Smartphone können von der Polizei zu einer Geldbuße verdonnert werden. Das gilt unabhängig davon, ob die App tatsächlich einwandfrei funktioniert, entschied das Oberlandesgericht Celle in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Mit der Installation der Blitzer-App erhalte das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes - und deren Benutzung ist verboten, führten die Richter aus. Sie verwarfen die Beschwerde eines Autofahrers, den das Amtsgericht Winsen/Luhe zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt hatte. (dpa)
Beschluss vom 03.11.2015
Aktenzeichen: 2 Ss (OWi) 313/15