Luxemburg. Ist es nur der Neid, beim internationalen Turnier nicht mitspielen zu dürfen? Fakt ist: Die zur Fußball-WM beliebten Autofahnen sind in Luxemburg nicht erlaubt. Wer mit einem beflaggten Auto im Großherzogtum erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 74 Euro rechnen, sagte eine Sprecherin der Polizei in Luxemburg am Dienstag.
Denn „hervorstehende Teile“ am Auto seien laut luxemburgischer Straßenverkehrsordnung aus Sicherheitsgründen verboten. Schließlich könnten sich die meist an Autofenstern angebrachten Flaggen während der Fahrt lösen und andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder behindern.
Auch Hupkonzerte nach WM-Spielen seien nicht erlaubt, bestätigte die Polizeisprecherin in Luxemburg. Verstöße kosteten 49 Euro. „Man darf nur als Warnung und aus Sicherheitsgründen hupen, nicht aus Blödsinn“, sagte sie. Ob Fußballfans aus dem benachbarten Deutschland, Frankreich oder Belgien wegen Autoflaggen in Luxemburg bereits bestraft worden seien, konnte sie nicht sagen.
Auch in Deutschland sei das „Hupen ohne Grund“ eine Ordnungswidrigkeit, sagte der Sprecher der Trierer Polizei, Karl-Peter Jochem. Polizisten entschieden aber stets nach dem „Opportunitätsprinzip“ vor Ort, ob Hupkonzerte nach Fußballspielen geahndet würden oder nicht.
Bei Autofahnen gebe es in Deutschland aber keine Vorschrift, die diese verbiete, sagte Jochem. Wenn allerdings eine abgefallende Fahne einen Schaden verursache, sei der Fahrer des beflaggten Autos dafür verantwortlich. Zudem sollten die Fähnchen auf Bundesstraßen und Autobahnen besser abgenommen werden - da sie bei höherem Tempo abgehen könnten. (dpa/sno)