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WSV-Streik: Bund stützt Rechtsposition auf Gutachten

23.07.2013 12:34 Uhr
WSV-Streik: Bund stützt Rechtsposition auf Gutachten
WSV-Mitarbeiter bei einer Streikaktion in Bremen
© Foto: dapd/Joerg Sarbach

Das Bundesverkehrsministerium hat seine Position durch ein wissenschaftliches Gutachten untermauert. Zusagen des Ministeriums gelten als „einklagbarer Anspruch“.

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Berlin. In dem Tarifkonflikt um die 12 000 Beschäftigten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes hat das Bundesverkehrsministerium seine Position durch ein wissenschaftliches Gutachten untermauert. Mit dem Streik protestiert die Gewerkschaft Verdi gegen die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) geplante Neuordnung der WSV. Sie befürchtet, dass ein Viertel der Arbeitsplätze wegfallen könnte und fordert für die Mitarbeiter einen Tarifvertrag, der unter anderem betriebsbedingte Kündigungen ausschließt.

Ramsauer beruft sich auf eine vom Ministerium in Auftrag gegebene Expertise des Bonner Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing. Dieser kommt zu dem Schluss, dass die Zusagen des Ministeriums an die Mitarbeiter als „Gesamtzusage wirksamer Bestandteil der Arbeitsverträge“ geworden sind und „ein einklagbarer Anspruch“ darauf besteht, dass diese Zusagen eingehalten werden.

Dieser Anspruch könne nicht einseitig vom Arbeitgeber verändert werden und bestehe auch gegenüber künftigen Bundesregierungen fort. Ramsauer hat sich deshalb gestern in einem Schreiben an Verdi-Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp mit der Bitte gewandt, deren Position zur Rechtssicherheit der ministeriellen Zusage zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen zu überdenken. Verdi verlangt für die WSV-Mitarbeiter einen Tarifvertrag, der Entlassungen ausschließt.

Die Gewerkschaft will die Berliner Schleusen und fünf weitere in Brandenburg ab Donnerstag drei Tage lang bestreiken. Der Arbeitskampf hatte bereits in den vergangenen zwei Wochen zu erheblichen Behinderungen auf den deutschen Wasserwegen geführt. (jök)

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