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Weservertiefung: Pläne können eingesehen werden

09.08.2011 09:49 Uhr
Weservertiefung: Pläne können eingesehen werden
Nach der Vertiefung soll Bremerhaven für Schiffe mit einem Tiefgang von 13,5 Metern unabhängig von der Tide erreichbar sein
© Foto: David Hecke/dapd

In 35 Städten und Gemeinden entlang des Flusses wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich ausgelegt / Naturschützer protestieren

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Aurich. Die Pläne für die Weservertiefung werden in 35 Städten und Gemeinden entlang des Flusses öffentlich ausgelegt. Von diesem Donnerstag an kann der etwa 1700 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss zwei Wochen lang eingesehen werden, teilte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nordwest in Aurich mit. Zuvor hatten im Juni die Länder Niedersachsen und Bremen ihr Einvernehmen mit der Planung erklärt.

Nach der Vertiefung soll Bremerhaven für Schiffe mit einem Tiefgang von 13,5 Metern unabhängig von der Tide erreichbar sein - bisher gilt dies nur bis zu 12,8 Meter Tiefgang. Der Hafen in Brake soll bis 12,8 Meter Tiefgang (bisher 11,9 Meter) tideabhängig erreichbar sein. Für Bremen gilt dann 11,1 statt 10,7 Meter tideabhängig.

Schon während der öffentlichen Auslegung der Pläne soll mit den Vorbereitungen für den Baustart im Herbst begonnen werden. Geplant sind neun Monate Baggerarbeiten - und drei Jahre, bis alle Ausgleichsmaßnahmen abgeschlossen sind. Der Bund investiert in das Projekt insgesamt rund 50 Millionen Euro.

Gegen die Vertiefung der Unter- und Außenweser gibt es - ebenso wie bei entsprechenden Plänen für die Elbe - Proteste von Naturschützern. Befürchtet werden unter anderem ökologische Nachteile. 2008 waren nach der Auslegung der ergänzenden Planunterlagen nach Angaben der WSD mehr als 1000 Stellungnahmen und Einwendungen eingegangen.

Die Behörde habe in dem Beschluss alle von dem Projekt betroffenen Aspekte gegeneinander abgewogen sowie zu allen Einwendungen und Stellungnahmen Entscheidungen getroffen. „Der Beschluss wird den verkehrlichen und wirtschaftlichen Zielen des Vorhabens gerecht und gewährleistet gleichzeitig, dass nachteilige Wirkungen auf die Ökologie und andere Belange angemessen kompensiert werden", schrieb die Wasser- und Schifffahrtsdirektion. (dpa) 

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