Bremen/Leipzig. Mit der geplanten Weservertiefung wird es vorerst nichts. Wie das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Mittwoch mitteilte, einigte sich das Gericht mit der Wasser- und Schifffahrtdirektion Nordwest auf einen Ortstermin an der Unter- und Außenweser im Frühjahr 2012. Ursprünglich sollten die Baggerarbeiten noch in diesem Monat beginnen. Dagegen hatten vier Kläger, darunter der Bund, Eilanträge gestellt. Da mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion eine Einigung erzielt worden sei, die Arbeiten nicht zu beginnen, habe über die Eilanträge zunächst nicht entschieden werden müssen, hieß es.
Gegen den von Bremen und Niedersachsen genehmigten Planfeststellungsbeschluss für die Vertiefung der Außenweser von jetzt 14,5 Meter auf durchschnittlich 17,7 Meter und der Unterweser um 90 Zentimeter bis Brake und 60 Zentimeter bis Bremen sind sieben Klagen von Landwirten, Werften, Bund, einer Gemeinde und eines Industriebetriebes beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Beim Ortstermin soll nach Angaben des Gerichts mit allen Beteiligten das weitere Verfahren besprochen werden. Dann werde auch geklärt, ob es - freiwillig oder aufgrund einer Anordnung des Bundesverwaltungsgerichts - zu einem Baustopp bis zur Entscheidung über die Klagen in der Hauptsache komme. (dpa)