Hamburg. Die Einführung der so genannten "DGUV Vorschrift 2" wird im Moment verstärkt von unseriösen Geschäftemachern genutzt, um Betrieben oder öffentlichen Verwaltungen Geld aus der Tasche zu ziehen. Darauf weisen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung deutlich hin und warnen davor, sich auf solche Angebote einzulassen.
Die Masche funktioniert immer ähnlich: Am Telefon wird gedrängt, einen mündlichen Kaufvertrag abzuschließen. Angeboten werden beispielsweise neue Verbandskästen, Aushänge oder Infopakete mit Materialien zum Arbeitsschutz. Dabei erwecken die Anrufer den Eindruck, sie würden im Auftrag oder mit Wissen des zuständigen Unfallversicherungsträgers handeln. Kaufdruck wird mit dem Verweis auf die DGUV Vorschrift 2 erzeugt. Teilweise drohen die Anrufer auch mit Kontrollbesuchen oder der Benachrichtigung der Polizei, falls das Unternehmen nicht auf das Angebot eingeht. Keine dieser Firmen handelt jedoch mit Billigung oder gar im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung!
Um die Unternehmen vor dieser dreisten Abzockerei zu schützen, betonen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, dass Infomaterialien wie Broschüren oder Plakate, Seminare und Schulungsangebote für die Betriebe und öffentlichen Verwaltungen über ihre jeweilige BG oder Unfallkasse in der Regel kostenlos sind. Darüber hinaus beauftragen die Unfallversicherungsträger weder eigene Mitarbeiter noch Dritte damit, Betriebe anzurufen, um ihnen Infomaterial oder Schulungen kostenpflichtig anzubieten. Kontrollen werden auch niemals duch externe Firmen durchgeführt. Statt dessen werden eigene Außendienstmitarbeiter beschäftigt, die sich immer durch einen Dienstausweis ausweisen können.
Falls Betriebe Zweifel daran haben, ob ein Anruf oder ein Schreiben im Namen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch tatsächlich authentisch ist, rät die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), zur Sicherheit immer den eigenen Unfallversicherungsträger zu kontaktieren.
Die DGUV Vorschrift 2 ist im Januar 2011 in Kraft getreten. Damit haben wurde erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorschrfit zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geschaffen. Die Vorschrift beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle. (sno)