Vorsicht, Steuerfalle
Bei der Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft können dafür fällige Steuern den Ertrag deutlich schmälern. Eigner von Geschäftsanteilen sollten einen Verkauf sorgfältig vorbereiten und zwei aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs kennen.