Vorsicht Schwelle: Ab wann die Pflicht für ein Energiemanagementsystem greift
![Vorsicht Schwelle: Ab wann die Pflicht für ein Energiemanagementsystem greift Energieeffizienzgesetz](https://cdn.verkehrsrundschau.de/thumb_750x422/media/5709/bild1-energieeeffizienz-adobestock-877060481.jpg)
Strom, Wärme, aber auch den Kraftstoffverbrauch müssen Betriebe berücksichtigen bei der Frage, ob sie die Pflicht für ein Energiemanagementsystem trifft.
Es ist nicht neu, aber für den, der es um-setzen muss, drängt die Zeit, ist quasi schon abgelaufen: Alle Unternehmen - egal ob groß oder klein, die eine Schwelle von 7,5 Gigawattstunden (GWh) an Energieverbrauch überschreiten, müssen laut Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben. Nicht nur Strom und Wärme, sondern auch die Tankfüllungen für den Fuhrpark sind dabei zu berücksichtigen, ob man von der Pflicht betroffen ist.
Basis für die Schwelle ist der durchschnittliche jährliche Verbrauch der vergangenen drei Jahre. Da das Gesetz seit November 2023 in Kraft ist, mussten Unternehmen für 2023 schauen, ob sie 2020, 2021 sowie 2022 im Dreijahresdurchschnitt über diese Grenze gekommen sind. In diesem Fall hatten sie 20 Monate Zeit - also noch bis zum 18. Juli 2025, um ein entsprechendes Managementsystem einzurichten. Die…