Vier Tonnen mehr
Das Verkehrsministerium will prüfen, ob die 44-Tonnen-Ausnahmeregel für Lkw im Kombinierten Verkehr auch auf Massengüter und konventionelle Wagenladungsverkehre ausgeweitet wird.
Das Verkehrsministerium will prüfen, ob die 44-Tonnen-Ausnahmeregel für Lkw im Kombinierten Verkehr auch auf Massengüter und konventionelle Wagenladungsverkehre ausgeweitet wird.
Zusmarshausen
Ravensburg
Ulm;Ravensburg