Frankfurt/Main. Das vorläufige Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen wird nach Einschätzung des Verwaltungsrechtlers Rudolf Steinberg nicht dauerhaft werden. Er glaube nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Nachtflugzahl "nahe Null" für richtig halte, sagte der frühere Präsident der Frankfurter Goethe-Universität in einem Interview mit der "Frankfurter Neue Presse" (Freitag). Das Leipziger Gericht will am 13. März kommenden Jahres über die Nachtflugregelung am größten deutschen Flughafen verhandeln.
Als Beleg zog der emeritierte Professor für Verwaltungsrecht die jüngste Entscheidung zum neuen Flughafen Berlin-Brandenburg heran.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte zwar die Ausweitung des dortigen Nachtflugverbots abgelehnt, dabei aber darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen internationalen Großflughafen handele. "Im Umkehrschluss - Frankfurt ist ganz sicher eine internationale Luftverkehrsdrehscheibe - kann man zu der Annahme kommen, dass es hier auch einen standortspezifischen Nachtflugbedarf gibt", sagte Steinberg.
Diese Abwägung sei bereits in der Planfeststellung getroffen worden, die nun in Leipzig nach Klagen von Anwohnern und Umlandgemeinden auf dem Prüfstand steht. Das Land Hessen hatte bei der Planfeststellung für die neue, inzwischen in Betrieb genommene Landebahn durchschnittlich 17 Nachtflüge für die Zeit zwischen 23.00 und fünf Uhr zugelassen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte überraschend dieses Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung durch das Bundesgericht gestoppt und damit insbesondere die Lufthansa zu aufwendigen Umplanungen gezwungen. Das vorläufige Nachtflugverbot gilt ab Sonntag (30. Oktober).
Die Landesregierung setzt nach den Worten von Wirtschaftsstaatssekretär Steffen Saebisch (FDP) weiterhin darauf, dass das Leipziger Urteil Rechtssicherheit bringe. Ziel sei ein fairer Ausgleich zwischen dem Ruhebedürfnis der Flughafenanwohner und den Interessen der Luftfahrt, erklärte er am Freitag in Frankfurt. (dpa)