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Verkehrsminister garantiert Zweckbindung

27.10.2014 10:57 Uhr
Verkehrsminister garantiert Zweckbindung
BGL-Präsident Adalbert Wandt, Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt: zusätzliche LKW-Mauteinnahmen müssen in den Straßenbau fließen
© Foto: VR/Birgit Bauer

Bei der Mitgliederversammlung des BGL spricht sich Bundesverkehrsminister Dobrindt für eine Zweckbindung der LKW-Maut für den Straßenbau aus. Außerdem kündigt er eine nationale Regelung gegen das Sozialdumping an, falls die EU hier nicht handelt.

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Leipzig. „Ich garantiere, dass die Gelder zweckgebunden in den Straßenbau fließen werden“, erklärte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt während der Mitgliederversammlung des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) in Leipzig. Damit nahm er den Ball auf, den ihm BGL-Adalbert Wandt zugespielt hatte. Wandt hatte angemahnt, die Mittel aus der LKW-Mautausweitung müssten in die Straßeninfrastruktur fließen. In der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung bis 2018 könne man noch nichts vom angekündigten Aufwachsen der Haushaltsmittel für die Infrastrukturfinanzierung erkennen, so Wandt. Im Finanzplan 2018 stünden nur 190 Millionen Euro mehr als im Jahr 2014. „Es wartet noch ein ganz großes Stück politische Arbeit auf Sie, die Finanzplanung des Bundes mit den Planungen Ihres Hauses in Einklang zu bringen“, wandte sich der BGL-Präsident an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt mit Verweis auf die 990 Millionen Euro, die in der Finanzplanung zusätzlich für die Schiene vorgesehen sind. „Ich habe mitbekommen, dass Sie sich in der Finanzplanung bis 2018 ein deutlicheres Wachstum erwarten, vor allem auch gegenüber der Schiene“, so der Minister, der verspracht, sich „intensiv für den Verkehrsträger Straße“ einzusetzen.

Neben der Infrastrukturfinanzierung war der Dumpingwettbewerb – die zweite „gewerbepolitische Baustelle“, die sich Wandt als Schwerpunkt seines Vortrags herausgegriffen hatte. Er prangerte an, dass Unternehmen mit MOE-Standorten die Dienstleistungsfreiheit als Lücke nutzten, Drittlandpersonal anzuheuern, ihre Fuhrparks in Deutschland und Westeuropa zu stationieren und sich faktisch in Deutschland oder Westeuropa niederzulassen, ohne den jeweiligen Sozial- und Fiskalbedingungen zu unterliegen. „in diesem Moment wird aus Dienstleistungsfreiheit Dumpingwettbewerb“, so Wandt. Er forderte den Bundesverkehrsminister auf, sich für eine europäische Regelung stark zu machen, um das Missverhältnis zwischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zu beenden. Als neuen wettbewerbsverzerrenden Faktor nannte er außerdem den Mindestlohn, wenn er nur deutsche Unternehmen träfe und Gebietsfremde bei Verstößen nicht überführt oder belangt werden könnten. Würden auch Gebietsfremde an den Mindestlohn gebunden, könnte sich die Situation im grenzüberschreitenden Verkehr und bei Kabotageverkehren für Unternehmen mit Standort Deutschland maßgeblich verbessern. Dobrindt entgegnete, er habe sich wegen des Themas bereits an die EU gewandt. Man wolle hier Klarheit haben, so der Minister. Es gehe nicht an, dass es auf der einen Seite Sozialdumping gebe und auf der andere Seite Kontrollen wie in Frankreich und Belgien, die Fahrer festsetzten. Er sei „wild entschlossen, mit einer nationalen Regelung zu reagieren, wenn es nicht in Kürze eine rechtssichere europäische Lösung gebe“, erklärte Dobrindt. Man können kein Sozial- und Lohndumping auf den deutschen Straßen akzeptieren. (bb)

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