Berlin. Vor dem Hintergrund der am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossenen neuen Corona-Einreise-Verordnung fordert das Deutsche Verkehrsforum handhabbare Sonderregeln für den Transport- und Logistiksektor. Geschäftsführer Florian Eck sagte dazu: „Die Lebensadern müssen offengehalten werden, damit die Versorgung unserer Volkswirtschaft als Ganzes und jeden einzelnen Bürgers sichergestellt ist. Dazu muss das europaweite Green-Lane-Konzept fortgeführt werden.“ Der Bund müsse nachbessern und für die Güterverkehrsbranche praktikable und bundesweit einheitliche Ausnahmen von der verschärften Testpflicht und den Quarantäne-Vorgaben vorsehen. Denn geplant ist auch eine neue Muster-Quarantäne-Verordnung. Diese ist allerdings noch nicht verabschiedet.
Fest steht bisher nur: Wer aus einem Risikogebiet oder einem Staat, in dem neuartige Corona-Mutationen vermehrt auftreten, nach Deutschland einreisen will, muss künftig innerhalb von 48 Stunden nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Das sieht die neue Einreise-Verordnung vor, die das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat. Damit würden die Bemühungen der Bundesländer, einheitliche Regelungen und praktikable Ausnahmen für Verkehr und Logistik zu schaffen, über den Haufen geworfen, kritisierte Eck. „Außerdem fehlt es immer noch an Schnelltests sowie Test- und Laborkapazitäten. Die Auswirkungen einer solchen faktischen Grenzschließung lassen sich in Großbritannien betrachten, gestörte Lieferketten sind damit absehbar."
Die Devise für den Transport- und Logistiksektor muss aus Sicht des Deutschen Verkehrsforums lauten: Freie Fahrt, soweit ein Hygienekonzept existiert und beim Personal keine Symptome vorliegen. „Die Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen darf nicht bei den überlasteten Gesundheitsämtern vor Ort abgeladen werden“, so Eck weiter. Im Frühjahr waren Beschäftigte von Güterverkehrsunternehmen von Pandemiekontrollen befreit worden, nachdem es kilometerlange Staus an den Grenzen gegeben hatte. Auch gibt es in vielen Bundesländern bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden im Corona-Risikogebiet Ausnahmen von der zehntägigen Quarantänepflicht. (ag)