Bonn. Die Bundesverbände Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) haben in Folge der Corona-Krise ein Konjunkturprogramm vom Staat gefordert. Damit soll die vor allem mittelständisch geprägte deutsche Transport- und Logistikwirtschaft in der Corona-Krise unterstützt werden. Das geht aus einem gemeinsamen Positionspapier der Verbände hervor. Darin machen AMÖ, BGL und BWVL Vorschläge zu Steuern und Abgaben sowie Förderprogrammen, mit denen der Staat Unternehmen unter die Arme greifen soll.
Im Bereich der Steuern und Abgaben schlagen die Verbände folgende Maßnahmen vor:
- Absenkung der Kfz-Steuer/Schaffung der EU-rechtlichen Voraussetzungen hierfür rückwirkend ab März 2020, da Fahrzeuge durch einen zum Teil kompletten Auftragseinbruch vielfach nicht eingesetzt werden konnten
- Gewerbediesel/Energiesteuererstattung
- Sonderabschreibungen/Wahlrecht degressive Abschreibung, zum Beispiel bei der Fahrzeuganschaffung
- Absenkung der Gewerbesteuer mit Unterstützung des Bundes
- Absenkung der Mehrwertsteuer
- Erhöhung des Steuerfreibetrages für Arbeitnehmer für 2020 und 2021 um 3000 Euro
- Höhere Förderung zur Anschaffung emissionsarmer Nutzfahrzeuge für Straßengüterverkehrsunternehmen (in Ergänzung zum EEN-Programm) durch kompletten Mehrkostenkostenausgleich gegenüber Verbrennungsmotor mit neuester Schadstoffklasse (Euro VI – Diesel)
- Höhere Zuschüsse zur Fahrzeugumrüstung mit Bezug Verkehrssicherheit und Umwelt – Sonderprogramm unabhängig von De-Minimis für: Abbiegeassistenten für alle Lkw-Klassen, Umrüstung von Diesel-Lkw auf alternative Antriebe, elektrische Antriebsachse für Auflieger/Rekuperation, aerodynamische Anbauten, energieeffiziente Reifen/Winterreifen, Reifendruckkontrollsysteme
- Neues Förderprogramm Fahrergewinnung – alles für einen guten Arbeitsplatz: Umbau Fahrerhaus für mehr Komfort, Verbesserung der Ausstattung für guten und sicheren Fahrerarbeitsplatz, Standklimaanlagen
Im Bereich der Förderprogramme schlagen die Verbände folgende Maßnahmen vor:
- Förderung Digitalisierung in Unternehmen (Hard- und Software auch für Home-Office) und Fahrzeugen inklusive Qualifikationsmaßnahmen
- Fortführung/Aufstockung des BAFA-Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ zur schnellen und unbürokratischen Förderung der Unternehmensberatung
- Sonderförderprogramm für KV-Equipment in Verbindung mit Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse für Sattelzugkombinationen mit kranbaren Aufliegern um grundsätzlich eine Tonne
- Zinslose Kredite beziehungsweise zinsverbilligte Kredite unabhängig von einem Liquiditätsengpass durch Corona auch für 2021
- Erhöhung Mautharmonisierungsmittel und Übertragung nicht abgerufener Mittel ins Jahr 2021
- Förderung Betriebshofkonzept Parkplatzbereitstellung (Förderung von privaten Betreibern, um auf Betriebshöfen Lkw-Stellplätze zu schaffen)
- Förderung von Gas-/E-Tankstellen auf dem Betriebsgelände
(ja)