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Verbände beziehen Position zum EU-Mobilitätspaket

28.06.2018 10:42 Uhr
Lkw auf der Autobahn
Mehrere Verbände fordern die Begrenzung des Entsenderechts auf Kabotagefahrten
© Foto: Patrick Seeger/dpa/picture-alliance

Mehrere große Verbände, darunter DSLV, BWVL und BIEK, appellieren vor der entscheidenden Sitzung nächste Woche an das Plenum des Europäischen Parlaments, das EU-Entsenderecht auf Kabotageverkehre zu begrenzen.

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Berlin. Mehrere Verbände aus den Bereichen Logistik, Arbeitgeber, Industrie und Handel, darunter DSLV, BWVL, BIEK, BDA, BDI, BGA und HDE haben in einem gemeinsamen Positionspapier an das Plenum des Europäischen Parlamentes appelliert, den im TRAN-Ausschuss am 4. Juni 2018 erzielten Kompromiss zur Anwendung der Vorschriften der Richtlinie 96/71 EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Verkehrssektor zu unterstützen. Konkret fordern die Verbände in ihrem gemeinsamen Schreiben, das Entsenderecht nicht auf grenzüberschreitende Transporte zu übertragen, sondern auf Kabotagefahrten, also Transporte gebietsfremder Unternehmen im Inland, zu begrenzen. Ursprünglich hatte die EU-Kommission im Rahmen ihres Mobilitätspaketes vorgeschlagen, die EU-Entsenderichtlinie auch im Straßengüterverkehr anzuwenden, was zur Folge gehabt hätte, dass für Transporte in Deutschland sowohl für deutsche wie auch für ausländische Fahrer die gleichen Regeln für die Entlohnung gelten. Dies hatte der EP-Verkehrsausschuss Anfang des Monats mehrheitlich für grenzüberschreitende Verkehre abgelehnt.

Als Begründung führen die Verfasser des Positionspapieres unter anderem an, dass die Anwendung des Entsenderechts auf den internationalen Transport nur durch die gesetzliche Verankerung umfangreicher Nachweispflichten für Transportunternehmen und Fahrer realisierbar sei. So müsste minutengenau im Anschluss von täglich hunderttausenden Grenzübertritten nachgewiesen werden, wie lange sich Fahrer und Fahrzeug in einem Land aufgehalten haben, um die zum Teil sehr kurzen Aufenthalte mit regionalen Mindestlohn- und Tarifbedingungen abzugleichen. Digitale Technologien zur präzisen Erfassung des Fahrzeugstandortes seien noch nicht verfügbar. Im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr würde dieser Aufbau zusätzlicher Verwaltungshürden vor allem für kleine und mittlere Unternehmen wie eine ungewollte Marktzugangsbeschränkung wirken. Gleichzeitig würde der internationale Warenaustausch massiv behindert.

Bestehende Regelungen stärker überwachen

Stellung beziehen die Verbände gemeinschaftlich auch zum immer wieder diskutierten Problem des „Fahrernomadentums“. Dies könnte nach Ansicht der Unterzeichner bereits durch eine Vereinheitlichung und konsequente Durchsetzung der Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten sowie über die Rückkehrpflicht an den Heimatort wirkungsvoll bekämpft werden. Zusätzlicher Vorschriften zur Stärkung des Arbeitnehmerschutzes bedürfe es deshalb nicht. Stattdessen müssten jedoch die bestehenden Regelungen stärker überwacht und kontrolliert werden.

Bereits Anfang des Monats hatte der Kompromissvorschlag des EP-Verkehrsausschusses in der Branche für reichlich Diskussionsstoff gesorgt. Während der DSLV den Beschluss direkt als richtigen Schritt bezeichnet hatte, befürchtet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)  einen erheblichen Nachteil deutscher Unternehmen im Wettbewerb mit osteuropäischen Konkurrenten. „Es ist und bleibt nicht nachvollziehbar, dass in einem einheitlichen Wirtschaftsraum am gleichen Ort für gleiche Arbeit unterschiedliche Sozialstandards gelten sollen“, hatte BGL-Hauptgeschäftsführer Dirk Engelhardt betont. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte das Abstimmungsergebnis als „fatales Signal an die Beschäftigten im europäischen Straßentransport“ bezeichnet. (sno)

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