Köln. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat dem Bundesverkehrsministerium Vorschläge für eine verlängerte Förderung des Kombinierten Verkehrs (KV) vorgelegt. „Jetzt geht es darum, den klimafreundlichen Kombinierten Verkehr wettbewerbsfähiger gegenüber dem reinen Straßengüterverkehr zu gestalten und die Richtlinie mit diesem Ziel weiterzuentwickeln“, sagte jetzt VDV-Vizepräsident Joachim Berends. Um das Potenzial der Vernetzung der Verkehrsträger im Sinne der Klimaschutzziele der Bundesregierung noch besser ausschöpfen zu können, schlägt der VDV, der in seiner Sparte Schienengüterverkehr rund 200 Unternehmen vertritt, daher ausdrücklich die Fortsetzung der Bundesförderung über das Jahr 2021 vor.
Die aktuell seit dem 1. Januar 2017 geltende KV-Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2021. „Auf Basis des bisher Erreichten ist jetzt entscheidend, die Richtlinie den aktuellen Entwicklungen anzupassen und zukunftsfest zu machen“, sagte Berends. „Hierzu zählt zum Beispiel die Aufnahme der künftigen Förderung von Ersatzinvestitionen sowie Abstellflächen, die für die flexible Organisation von Logistikketten immer wichtiger werden.“ Zudem solle der Prozess der Antragsstellung und die Begleitung durch die zuständigen Genehmigungsbehörden, das Eisenbahn-Bundesamt und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, einheitlich geregelt werden.
Erfolgsgeschichte KV-Bundesförderung
Seit 1998 konnte das Beförderungsaufkommen im Kombinierten Verkehr laut dem VDV auf rund 114 Millionen Tonnen nahezu vervierfacht werden. Basis dafür ist aus Sicht von Berends seitdem die KV-Förderrichtlinie, über die der Bund den Neu- und Ausbau von Umschlagsanlagen des Kombinierten Verkehrs bezuschusst. „In den letzten 22 Jahren ist es gelungen, den Straßengüterverkehr um jährlich rund 28,4 Milliarden Tonnenkilometer zu vermindern und somit Klima und Umwelt um rund zwei Millionen Tonnen CO2-Emissionen zu entlasten.“ Dennoch stünden die KV-Akteure weiterhin in einem starken Wettbewerb zum klassischen Straßengüterverkehr, der vielfach schlicht über den Preis pro Tonne entschieden werde. (ag)