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Unzulässige Razzia bei Willi Betz

27.07.2007 14:16 Uhr
Spedition Betz
Die Durchsuchung von Polizei und Zoll bei Betz war unzulässig (Foto: Bollig)
© Foto: Bollig

Amtsgericht hebt Beschlagnahme auf: Durchsuchung der Spedition aus formalen Gründen nicht zulässig

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Stuttgart/Reutlingen. Knapp zwei Wochen nach einer Razzia unter anderem in den Büros von Führungskräften der Spedition Betz in Reutlingen hat das Amtsgericht die Durchsuchung von Polizei und Zoll für unzulässig erklärt. Nach Angaben der „Stuttgarter Zeitung“ wurde die Beschlagnahme der Dokumente aufgehoben. Bei der Razzia am 10. Juli hatten 26 Beamte und drei Staatsanwälte Räume der Spedition Willi Betz in Reutlingen sowie die von Logistikfirmen in Böblingen, Bondorf und Stuttgart durchsucht. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Amtsgerichts seien formale Gründe gewesen, zitiert die Zeitung den Reutlinger SPD-Landtagsabgeordneten Rudolf Hausmann. Geschäftsführer Thomas Betz sitzt seit 22 Monaten in Untersuchungshaft. Ihm wird in einer Vielzahl von Fällen Bestechung und Sozialversicherungsbetrug mit einem Schaden von rund 50 Millionen Euro vorgeworfen. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft ging es bei der Durchsuchung zudem um den Verdacht der Nötigung von Mitarbeitern der Spedition. Die Unternehmensgruppe Betz bezeichnet diese Vorwürfe als „absurd“. (dpa)

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