Wien. Ab 1. Juli dieses Jahres werden in einigen Bundesländern die technischen Unterwegskontrollen, die derzeit von der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) durchgeführt werden, von der Asfinag übernommen. Diese Kontrollen beinhalten die technische Überprüfung gemäß § 58 KFG (Kraftfahrgesetz) von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen sowie das Erstellen eines Prüfberichtes. Die diesbezüglichen Ausleitungen und die Ahndungen werden derzeit aus gesetzlichen Gründen von der Polizei wahrgenommen, teilt das Verkehrsministerium in Wien mit. Zur Durchführung der technischen Unterwegskontrollen wurden mit den Bundesländern, in denen das Equipment (Prüfzüge) für die Kontrollen zum Einsatz kommen, Vereinbarungen abgeschlossen. Fazit: Asfinag wird demnach in den Bundesländern Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg die Kontrollen übernehmen. In diesen Bundesländern wird an 505 Einsatztagen im Jahr kontrolliert. Verhandelt wird derzeit noch über eine Vereinbarung mit dem Bundesland Wien.
Die Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg werden die technischen Unterwegskontrollen selbst durchführen, verlautet aus dem Verkehrsministerium. Derzeit werden lokale Asfinag-interne Mitarbeiter ausgebildet, die befähigt sind die technischen Unterwegskontrollen als Prüfhelfer durchzuführen. Für den Start der von der Asfinag durchgeführten technischen Unterwegskontrollen sollen, um einen garantiert reibungslosen Übergang zu erreichen, die Prüfleiter nach Möglichkeit anfänglich jene sein, die bereits jetzt für das Ministerium tätig sind. (mf)