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Umweltverbände rechnen nicht mit sofortigem Urteil zur Elbvertiefung

06.12.2016 13:18 Uhr
Umweltverbände rechnen nicht mit sofortigem Urteil zur Elbvertiefung
Die Umweltverbände WWF, Nabu und BUND klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die geplante Elbvertiefung
© Foto: Fotolia/Mik Ivan

Am 19. bis voraussichtlich 21. Dezember befasst sich wieder einmal das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall.

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Hamburg. Im Rechtsstreit um die Elbvertiefung rechnen die klagenden Umweltverbände in der nächsten Verhandlungsrunde nicht mit einem sofortigen Urteil. Es sei zwar nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig doch schon am Ende der drei geplanten Verhandlungstage vom 19. bis 21 Dezember eine Entscheidung fällt, sagte Klägeranwalt Rüdiger Nebelsieck am Montag. Meist ließen sich die Richter danach aber zwei bis vier Wochen für ein Urteil Zeit. Nebelsieck wies aber darauf hin, dass statt einer Entscheidung auch weitere Beweisbeschlüsse oder gar ein neuerlicher Gang zum Europäischen Gerichtshof möglich seien. Insgesamt zeigte er sich jedoch optimistisch, dass die Leipziger Richter im Sinne der Umweltverbände entscheiden werden.

Die Stadt Hamburg und der Bund wollen die Elbe erneut ausbaggern, damit auf ihr Schiffe mit einem Tiefgang von 13,5 Meter unabhängig von Ebbe und Flut fahren können. Die ersten Planungen dazu begannen bereits 2006. Die Umweltverbände WWF, Nabu und BUND – zusammengeschlossen im Bündnis Lebendige Tideelbe – sehen in einer neuerlichen Elbvertiefung, der dann siebten seit Beginn des 20. Jahrhunderts, dagegen einen nicht zu vertretenden Eingriff in die Umwelt und zogen 2012 vor Gericht.

2014 setzte das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren zunächst aus, um auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten, das sich im Zusammenhang mit der geplanten Vertiefung der Weser mit Präzisierungen des Europäischen Gewässerrechts beschäftigte. Dessen Entscheidung fiel im Juli 2015. Die Luxemburger Richter urteilten dabei, dass der Gewässerschutz bei Entscheidungen über das Ausbaggern von Flüssen eine wichtige Rolle spielen müsse.

Der EuGH erläutert in seinem Urteil, dass bereits Verschlechterungen in Teilbereichen eine Verschlechterung des Gewässerzustands insgesamt bedeuten können. Er ließ aber auch Ausnahmen zu. Kriterien sind etwa ein großer Nutzen „für die menschliche Gesundheit, die Erhaltung der Sicherheit der Menschen oder die nachhaltige Entwicklung“. Auch Bemühungen der Behörden, negative Folgen für die Gewässer zu mindern, seien relevant.

In Leipzig stehen die Richter nach Angaben Nebelsiecks nun unter anderem vor der Frage, ob der EuGH tatsächlich die Überprüfung aller Qualitätsmerkmale gemeint hat oder ob es ausreicht, nur einige Komponenten unter die Lupe zu nehmen. „Es geht um Maßstäbe wie in Europa die Wasserrahmenrichtlinie ausgelegt werden soll“, sagte die WWF-Referentin für Wattenmeer und Ästuarschutz, Beatrice Claus. Nach Überzeugung der Umweltschützer sind natürlich alle Merkmale relevant, die Stadt Hamburg und der Bund dagegen halten auch Teilbereiche für ausreichend. (dpa/ag)

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