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Umwelthilfe fordert mehr Tempo bei Berliner Luftreinhalteplan

11.06.2019 15:33 Uhr
Umwelthilfe fordert mehr Tempo bei Berliner Luftreinhalteplan
Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe, fordert den Berliner Senat auf, den neuen Luftreinhalteplan rechtzeitig zu beschließen und umzusetzen
© Foto: Britta Pedersen/dpa/picture-alliance

Der Berliner Senat braucht für den Beschluss und die Umsetzung von Diesel-Fahrverboten in Berlin länger als geplant. DUH-Chef Jürgen Resch macht deshalb ernst und beantragt die Vollstreckung per Zwangsgeld.

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Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am Freitag beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt, dass das Land die angeordneten Maßnahmen für saubere Luft in der Hauptstadt endlich beschließt und umsetzt. Die DUH wirft dem Berliner Senat vor, das von ihr erstrittene Urteil vom 9. Oktober 2018 zu missachten. Bis Ende März sollte der Senat demnach einen neuen Luftreinhalteplan für Berlin vorlegen, der alle erforderlichen Maßnahmen enthält, um die Überschreitung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter schnellstmöglich zu beenden. Vorgesehen ist auch, dass 15 Straßenabschnitte für Diesel-Autos und -Lkw bis zur Abgasnorm Euro 5 ab dem 1. Juli gesperrt sind.

Die Zeitvorgaben durch das Verwaltungsgericht konnten „trotz hoher Arbeitsintensität” nicht ganz eingehalten werden, wie die Senatsverwaltung vergangene Woche mitteilte. Erst Mitte April gab die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Entwurf eines neuen Luftreinhalteplans in die Öffentlichkeitsbeteiligung. Er wird nach Auffassung der DUH dem Urteil nicht gerecht und kommt viel zu spät, um sicherzustellen, dass bis Ende 2019 in Berlin flächendeckend der Grenzwert für das Dieselabgasgift NO2 eingehalten wird. Die Diesel-Durchfahrtsverbote hält die Organisation für zu wenig und weitestgehend wirkungslos.

Die DUH fordert Zwangsgelder bei weiteren Überschreitungen

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagte jetzt: „Der Entwurf des Luftreinhalteplans ist nicht geeignet, den Berliner Bürgern die ihnen zustehende saubere Luft bis spätestens Ende 2019 zu gewährleisten. Ich appelliere an den Berliner Senat, diesen unzureichenden Luftreinhalteplan sofort nachzubessern. Es ist beschämend, wenn sich eine öffentliche Verwaltung nur durch gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen dazu bringen lässt, ein verbindliches Urteil umzusetzen.“

Die DUH beantragt, dass das Verwaltungsgericht Berlin Zwangsgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro gegenüber dem Senat verhängt, wenn er die im Urteil gesetzte Frist zur Reduzierung der Dieselabgase nicht einhält. Ein Beschluss zum Luftreinhalteplan sei nun für Ende Juli geplant, hieß es noch vergangene Woche aus der Berliner Senatsverwaltung. Die Maßnahmen könnten dann frühestens ab August umgesetzt werden. (ja)

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