München. Laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen LKW-Fahrer seit 2009 alle fünf Jahre verpflichtend eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren und nachweisen. Dafür gibt es entsprechende Angebote bei Schulungsanbietern. Die fünf Module der Weiterbildung können einzeln oder im Gesamtpaket verteilt auf fünf Unterrichtstage absolviert werden.
In Bayern gab es laut einem Bericht des Bayerischen Fernsehens Fälle, in denen der Schulungsnachweis über die 35-Stunden-Schulung von einem Anbieter ausgestellt wurde, obwohl die Teilnehmer nur wenige Stunden anwesend waren. Das bestätigen in dem Bericht mehrere betroffene Fahrer. Angeboten wurden die Kurse für 300 Euro von einer Fahrschule aus Aachen. Unterrichtsort war ein Ort bei Erding in Oberbayern.
Der Landesverband Bayerischer Fahrlehrer betrachtet den Vorfall kritisch: „Das kann so nicht akzeptiert werden“, erklärt der 1. Vorsitzender des Verbands, Walter Weißmann. Die Praxis der Fahrschule sei den Behörden seit Monaten bekannt: „Wir drängen seit geraumer Zeit drauf, dass die Behörden etwas tun, aber es passiert nichts“, moniert Weißmann in dem TV-Beitrag. Das Bayerische Innenministerium habe bestätigt, dass es Hinweise auf unseriöse Geschäftspraktiken gebe. Entsprechende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden allerdings eingestellt. (diwi)
Der Beitrag „Schmu bei der Nachschulung“ ist auf der Website des Bayerischen Fernsehens abrufbar.
Heiko