Aschgabat. Turkmenistan hat jüngst die Importbestimmungen für seine Einzelunternehmen im Land verschärft: Demnach müssen diese – wie das bisher nur für juristische Personen galt – alle Kaufverträge bei der staatlichen Warenbörse registrieren lassen und dafür legalisierte Unterlagen der ausländischen Lieferantenfirma vorlegen, um die importierten Waren problemfrei verzollen zu können. Das erhöht den bürokratischen Aufwand und ausländische Exporteure sollten sich darauf einstellen, hört man aus Regierungskreisen in Aschgabat.
Die Wirtschaftskammer Österreich empfiehlt Exporte nach Turkmenistan derzeit nur auf Basis einer vollständigen Vorauszahlung der Lieferung oder Akkreditivs oder Garantieerklärung abzuwickeln. Die turkmenischen Banken verlangen von ausländischen Lieferanten demnach genaue Detailinformationen für den Fall, dass Anzahlungen geleistet werden sollen. In Turkmenistan ist der Großteil des privaten Wirtschaftssektors in Einzelunternehmen organisiert. Das Land bekommt seit 2015 die sinkenden Rohstoffpreise für Öl und Gas zu spüren, was die staatliche Führung zu einer restriktiven Devisen- und Importpolitik greifen lässt. (mf/ag)