Astana. Das zentralasiatische Land Kasachstan wird ab Anfang April 2017 die Haftungskette zum Carnet ATA übernehmen beziehungsweise das Carnet für die vorrübergehende Einfuhr von Ausstellungswaren in das Land akzeptieren. Diese Anpassung seien im Zusammenhang mit der Weltausstellung Expo 2017 in der Hauptstadt Astana vom 10. Juni bis 10. September 2017 zu sehen, teilte die Internationale Handelskammer in Paris mit.
Bestimmte Güter dürfen mit Carnet ATA eingeführt werden
Ab April werde das Carnet ATA auf Basis der Istanbul Convention, das in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel und in international kultureller Tätigkeit dient, daher für folgende Güter akzeptiert: Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung, Warenmuster, Waren für den Unterricht, wissenschaftliche und kulturelle Zwecke, persönliche Gebrauchsgegenstände sowie für Sportzwecke eingeführte Waren. Aber auch lebende Tiere für Dressur, Training, Vorführung und Wettbewerbe können mit dem Carnet in das Land importiert werden.
Das Carnet ist in englischer Sprache auszustellen, allerdings empfiehlt die Handelskammer die Liste der Gegenstände in russischer oder kasachischer Sprache beizulegen, zumal die Zollbehörden die Vorlage in diesen beiden Sprachen verlangen können. (mf/jt)