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Tarifeinigung in Schleswig-Holstein

20.03.2025 15:27 Uhr | Lesezeit: 3 min
Zwei Personen schütteln sich in einer Lagerhalle die Hände, einer hält ein Klemmbrett unter dem Arm
Der Arbeitgeberverband der Logistikbranche Schleswig-Holsteins hat sich mit der Gewerkschaft Verdi auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt
© Foto: skynesher/Getty Images

Der Unternehmensverband Logistik Schleswig-Holstein (UVL) und Verdi haben sich nach langen Verhandlungen auf neue Löhne und Gehälter geeinigt.

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Schleswig-Holstein in der Logistik tätig sind, dürfen sich über steigende Löhne und Gehälter freuen. Wie der Unternehmensverband Logistik Schleswig-Holstein (UVL) meldet, habe man sich mit der Gewerkschaft Verdi nach über zehn Verhandlungsrunden und Sondierungsgesprächen einigen können.

Demnach erhalten die Beschäftigten ab dem 1. März 2025 3,5 Prozent und ab dem 1. März 2026 ebenfalls 3,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden angehoben. BKF-Azubis erhalten ab dem 1. März 2025 75 Euro mehr über alle Ausbildungsjahre. Auszubildende mit bestandener Fahrerlaubnis C/CE erhalten unmittelbar nach der bestandenen Prüfung 75 Euro zusätzlich, also insgesamt 150 Euro pro Monat mehr. Alle weiteren Auszubildenden erhalten pauschal 100 Euro mehr über alle Ausbildungsjahre.

„Durch die Erhöhung im Ausbildungsbereich steigt die Motivation junger Menschen einen Beruf in der Logistik zu erlernen“, kommentiert Thomas Rackow, Geschäftsführer des UVL, diesen Passus des neuen Tarifvertrags.

Aufschub für kleinere Unternehmen

Darüber hinaus erhält die Einigung eine Variante, die eine zeitliche Verzögerung beinhaltet. Demnach erfolgt für Unternehmen mit weniger als 20 Vollzeitmitarbeitenden im Gesamtunternehmen die Erhöhung jeweils drei Monate später. „Mittelständige Unternehmen können sich so leichter auf die veränderten Rahmenbedingungen in einem immer schwieriger werdenden Markt einstellen“, so Rackow.

Zudem wurde schriftlich vereinbart, dass der von beiden Parteien erstellte Tarifvertrag dem deutschen Urheberrecht unterliegt und geistiges Eigentum der in diesem Vertragswerk genannten Tarifpartner ist. Demnach sei es nur Verdi und den Mitgliedsunternehmen des UVL gestattet den Tarifvertrag anzuwenden, Passagen aus dem Tarifvertrag zu verwenden oder darauf Bezug darauf zu nehmen, etwa in Arbeitsverträgen.

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#Löhne und Gehälter

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