Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat die Ergebnisse seiner im Februar 2025 durchgeführten Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Kabotagebestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) vorgestellt.
Demnach fanden am 12./13. und 25./26. Februar 2025 bundesweite Schwerpunktkontrollen hinsichtlich der Überwachung zur Einhaltung der Regelungen zu den Kabotagebestimmungen statt. Am 17. Februar 2025 erfolgte die Überprüfung der Regelungen zur Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs. Zudem wurden Technikexperten zur Durchführung von technischen Unterwegskontrollen eingebunden. Ein besonderes Augenmerk legten die Kontrolleure dabei auf stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrene Strecken und Verkehrsknotenpunkte, große Verlader aus der Industrie sowie Logistik- und Versandhandelsunternehmen. Insgesamt wurden im Februar 1575 Verkehrskontrollen durchgeführt.
Die Ergebnisse im Detail
Zur Überprüfung der Einhaltung der Kabotagebestimmungen wurden 1326 Rechtsgebietskontrollen durchgeführt. Festgestellt wurden dabei 40 Beanstandungen mit 71 Verstößen. 493 Rechtsgebietskontrollen bezogen sich auf die Einhaltung des Verbots des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug, wobei 62 Verstöße gegen diese Regelungen festgestellt wurden.
Bei 150 Rechtsgebietskontrollen auf technische Mängel an Fahrzeugen, wurden insgesamt 59 Verstöße festgestellt, darunter elf im Bereich der Bremsen, 24 im Bereich der Beleuchtung, drei im Bereich der Bereifung sowie eine AdBlue-Manipulation.
An Sicherheitsleistungen wurden im Februar unter Berücksichtigung aller Rechtsgebietskontrollen während der Schwerpunktkontrollen insgesamt 152.660,46 Euro vereinnahmt.