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Tarifeinheitsgesetz: Mehrheit der Betriebe mit EVG-Verträgen

19.03.2021 10:16 Uhr
Lokführer Bahn Schiene
In 16 Betrieben gelten etwa für Lokführer nur die Tarifverträge der GD
© Foto: Deutsche Bahn AG/Jet-Foto Kranert

Nachdem die Deutsche Bahn die Mehrheitsverhältnisse in den Betrieben festgestellt hat, will sie das Tarifeinheitsgesetz umsetzen, damit spitzt sich der Streit zwischen den Gewerkschaften zu.

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Berlin. Die Deutsche Bahn startet zum 1. April 2021 mit der Umsetzung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG). Man habe nunmehr die gesetzlich geforderte „begründete Annahme“ getroffen, welche Gewerkschaft in den jeweiligen Betrieben die meisten Mitglieder organisiert, erklärte das Unternehmen.

Das TEG hat Auswirkungen auf rund 38.000 der über 210.000 DB-Mitarbeitenden in Deutschland. Das Gesetz werde in den DB-Betrieben angewendet, in denen beide Gewerkschaften – die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) – dieselben Berufsgruppen vertreten. Betroffen sind laut Konzernführung 71 der 300 Betriebe des Konzerns. In 55 Betrieben kommen künftig ausschließlich die Regelungen mit der EVG zur Anwendung. In 16 Betrieben gelten dagegen etwa für Lokführer und Zugpersonal nur die Tarifverträge der GDL.

„Es ist unsere gesetzliche Pflicht, das Tarifeinheitsgesetz umzusetzen. Dazu musste der Arbeitgeber zunächst feststellen, welcher Mehrheitstarifvertrag in welchem Betrieb zur Anwendung kommt. Ich erwarte, dass alle sich an Recht und Gesetz halten und dies nicht bestreiten“, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler. Nach dem TEG gelten bei Tarifkollisionen nur die Tarifverträge der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb. Die GDL hatte sich verweigert, ihre Mitgliederlisten in einem gemeinsamen Verfahren gegenüber einem unabhängigen Notar offenzulegen und setzt nach eigenen Angaben stattdessen auf juristische Auseinandersetzungen vor Arbeitsgerichten.

„Begründete Annahme über die Mehrheitsverhältnisse“

Die DB habe daher „eine begründete Annahme über die Mehrheitsverhältnisse treffen“ müssen. Mitarbeitende nach ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen, steht dem Arbeitgeber nicht zu. In die Bestimmung der Mehrheiten eingeflossen seien verschiedene Indizien, darunter die Ergebnisse der letzten Betriebsratswahlen. Auch die Ergebnisse eines notariellen Verfahrens zwischen DB und EVG seien berücksichtigt worden.

„Wir sehen unsere Einschätzung über die wirklichen Mitgliederverhältnisse im Bahnkonzern bestätigt“, sagte der EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel. „Wir erwarten jetzt vom Arbeitgeber ein sauberes und transparentes Verfahren bei der bevorstehenden Umsetzung der Bestimmungen des Tarifeinheitsgesetzes.“ Von der GDL gab es zunächst keine Aussage, man werde die aktuelle Lage „in Ruhe bewerten“, sagte eine Gewerkschaftssprecherin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.

Das TEG kann nur durch eine Regelung aller Beteiligten außer Kraft gesetzt werden. Die DB sei dazu bereit und beide Gewerkschaften gebeten, untereinander die Basis für gemeinsame Gespräche zu schaffen, erklärte die DB. Hierzu ist die EVG derzeit jedoch nicht bereit. (tb)

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