Stuttgart. Im Falle von Fahrverboten in Stuttgart wird es nach Angaben des Landesverkehrsministeriums eine ganze Reihe von Ausnahmen geben. Generelle Ausnahmen sind gemäß dem Entwurf für einen überarbeiteten Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart vom Mai 2017 geplant für:
Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung, Fahrten von Menschen mit Behinderung sowie für Fahrzeuge mit Sonderrechten etwa der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei, des Zolldienstes, des Rettungsdienstes sowie der Müllabfuhr.
Ausnahmen für einen Zeitraum bis Ende 2021 sind vorgesehen für: Kraftfahrzeuge im Lieferverkehr (etwa Pizzadienste, Handwerker), Kraftfahrzeuge im Linienverkehr, Taxen, Mietwagen, Carsharing-Fahrzeuge, Fahrten mit Wohnmobilen zu Urlaubszwecken.