Stuttgart. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat vor Chaos gewarnt, falls sein Bundesland Diesel-Fahrverbote in Eigenregie umsetzen muss. Er hoffe, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entscheide, dass Fahrverbote in die Zuständigkeit des Bundes fielen, sagte er am Dienstag in Stuttgart.
Sollte das anders kommen, wäre das schlecht für das Land. „Wenn wir verlieren, kriegen wir dicke Probleme an die Backe.“ Denn das Land könne Verbote kaum durchsetzen. Polizisten müssten dann einzelne Kfz-Scheine kontrollieren, um zu sehen, um was für Fahrzeuge es sich genau handele. „Dann gibt es halt Staus bis Heilbronn und Tübingen.“
Kretschmann für blaue Plakette
Das Verwaltungsgericht Stuttgart war der Meinung, das Land könne selbst solche blauen Umweltzonen einrichten, in die ältere Diesel nicht fahren dürften. Gegen das Urteil, das die Stadt Stuttgart betrifft, geht das Land Baden-Württemberg in Leipzig vor. Kretschmann bekräftigte, dass der Bund seiner Meinung nach eine blaue Plakette einführen sollte. Dann könnte die Einfahrt in die bereits existierenden Umweltzonen für bestimmte Diesel-Fahrzeuge verboten werden. Diesel-Autos gelten als Hauptverursacher von Stickoxiden.
Für die blaue Plakette gibt es aber politisch keine Mehrheiten. Im Koalitionsvertrag einer neuen GroKo im Bund ist sie nicht vorgesehen. Auch im Kreis der Ministerpräsidenten stehe er mit seiner Forderung alleine da, räumte Kretschmann ein. Die CDU als Regierungspartner im Südwesten unterstützt die Forderung nach einer blauen Plakette. Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) erinnerte aber daran, dass die Plakette mit der CSU nicht zu machen sei. Das habe sie zumindest in den Sondierungen von Union, Grünen und FDP im Bund klargemacht.
Es droht eine EU-Klage
In einem Brief an die EU-Kommission hatte die geschäftsführende Bundesregierung erwogen, zusammen mit Ländern und Kommunen einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in bestimmten Städten umzusetzen, um die Luft sauberer zu bekommen. Kretschmann sagte, er vermisse bei dem Vorschlag eine Antwort auf die Frage, wer das bezahlen solle.
Insofern sei er nicht sonderlich fundiert. „Da steht erstmal ein interessanter Vorschlag im Raum, aber mehr auch nicht.“ Die EU-Kommission hält die bisherigen deutschen Maßnahmen für unzureichend, um Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten. Sie könnte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen. (dpa/ag)