Acht von zehn Unternehmern sehen einer Befragung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn zufolge ihre Freude an der unternehmerischen Tätigkeit durch die Bürokratiebelastung schwinden. Anderseits seien viele von ihnen bereit, ihre Praxiserfahrung mit bürokratischen Vorgaben in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Praxis-Checks könnten in Deutschland „eine Lücke innerhalb der Maßnahmen zum Bürokratieabbau füllen“, lautet denn auch das Ergebnis einer Studie des IfM Bonn. Ihr vermehrter Einsatz sei daher „ausdrücklich zu begrüßen“.
Die Ampelkoalition hat in dieser Legislaturperiode erste Praxis-Checks initiiert, um sowohl mit Hilfe des Erfahrungswissens von Unternehmern als auch von Behörden bestehende Gesetze zu verbessern. „Praxis-Checks sind ein zeitlich begrenztes, interaktives Format. In diesem können die Unternehmerinnen und Unternehmer direkt – und nicht vermittelt über Kammern oder Verbände – über die Probleme bei der Umsetzung von bestimmten Vorgaben berichten. Zugleich können sie eigene Lösungsvorschläge und mögliche Umsetzungserleichterungen mit den ausführenden Behörden diskutieren“, schildert Teamleiter Jonas Löher. Aktuell wünschenswert wäre allerdings, wenn „Praxis-Checks nicht nur bei bestehenden Gesetzen, sondern auch bei neuen legislativen Vorhaben eingesetzt würden, um schon im Vorfeld übermäßige Bürokratiebelastungen zu vermeiden“, so Löher.
Praxis-Checks in den Niederlanden bereits verbindlich
Aktuell sollen in jedem Bundesministerium zwei Praxis-Checks pro Jahr initiiert werden. das IfM Bonn empfiehlt jedoch, nicht nur die Anzahl zu erhöhen, sondern Praxis-Checks auch fest im Gesetzgebungsprozess zu verankern. Dadurch könnte einer „übermäßigen Bürokratiebelastung schon frühzeitig entgegengewirkt werden“. In diesem Zusammenhang lohne sich laut Studienautoren auch ein Blick über die Landesgrenzen: In den Niederlanden gehört der „KMU-Check“ seit 2018 zum festen Bestandteil jedes Gesetzgebungsverfahrens, das kleine und mittelgroße Unternehmen betrifft. In der Schweiz gibt es mit dem „KMU-Forum“ eine eigenständige Kommission.
„Um die Praxis-Checks in Deutschland dauerhaft erfolgreich in den Gesetzgebungsprozess zu integrieren, bedarf es in den Bundes- und Landesministerien zahlreicher Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen. Schließlich kommt dieses Bürokratieabbau-Instrument einem Kulturwandel gleich, zu dem die Beschäftigten in den zuständigen Ministerien und Behörden erst ermutigt und befähigt werden müssen“, erklärt Jonas Löher. Da inzwischen auch ein Großteil der bürokratischen Pflichten in Deutschland auf EU-Recht basiert, wäre es zudem sinnvoll zu prüfen, ob Praxis-Checks ebenfalls frühzeitig auf EU-Ebene bei der Entwicklung neuer Verordnungen und Richtlinien eingesetzt werden könnten.
Die Studie kann auf der Homepage des Instituts für Mittelstandsforschung abgerufen werden.