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Streit beigelegt - keine Diesel-Fahrverbote in Wiesbaden

13.02.2019 13:29 Uhr
Luftreinhaltung, Schild, Fahrverbot
Wiesbaden muss sich über mögliche Diesel-Fahrverbote erst einmal keine weiteren Gedanken machen
© Foto: Marcel Kusch/dpa/picture-alliance

In vielen hessischen Städten ist die Belastung mit Stickoxiden höher als erlaubt. In der Landeshauptstadt ist der Wert zuletzt leicht zurückgegangen. Die Bemühungen der Stadt Wiesbaden wurden nun vor Gericht honoriert.

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Wiesbaden. Der Streit über Dieselfahrverbote in Wiesbaden ist beigelegt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erklärte am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht, dass die bisher umgesetzten sowie die geplanten Maßnahmen zur Luftreinhaltung der Kommune voraussichtlich ausreichten, um die Belastung mit Stickstoffdioxid zu senken. Im Sommer werde die DUH aber mit den bis dahin erreichten Messwerten eine Zwischenbilanz ziehen, kündigte der Kläger an. Damit wird es zunächst nicht zu Dieselfahrverboten kommen. 

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte im Anschluss, der Luftreinhalteplan sei so gut wie bundesweit keiner bisher. „Er ist aber arg auf Kante genäht, deshalb werden wir monatlich die Maßnahmen abfragen und mit den prognostizierten Werten abgleichen.” Resch lobte die Bemühungen der Stadt, etwa den Fahrradverkehr zu stärken und Elektrobusse einzuführen. 

Der Wiesbadener Umweltdezernent Andreas Kowol (Grüne) sagte nach der Verhandlung, es sei eine wichtige Etappe erreicht worden und er sei zuversichtlich, dass die Stadt die richtigen Schritte zum Senken der Schadstoffbelastung unternommen habe.

Bislang hat die DUH gegen die Luftreinhaltepläne von bundesweit 35 Städten Klage eingereicht. In Hessen gehören außer Wiesbaden und Frankfurt noch Darmstadt, Offenbach und Limburg dazu. Für Darmstadt haben sich DUH und Land darauf geeinigt, zwei Straßen ab Juni 2019 für ältere Diesel zu sperren. In Frankfurt wird es bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung keine Dieselfahrverbote geben.

Die Verhandlung für Wiesbaden war Mitte Dezember vertagt worden, weil sich das Gericht noch weitere Informationen über die von der Stadt bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Luftreinhaltung einholen wollte. Unter anderem ging es darum, welchen Effekt eine Hardware-Nachrüstung von städtischen Diesel-Bussen hat. (dpa)

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