Florenz - Per Zufall hat die italienische Autobahnpolizei bei einer Kontrollfahrt den Mangel entdeckt: Weil mehrere Stellen der Seitenbegrenzungen der Autobahn A1 in einem miserablen Zustand waren, hat die die zuständige Staatsanwaltschaft ein Teilstück von 20 Kilometern zwischen Barberino del Mugello und Roncobilaccio (Toskana) beschlagnahmt. Die Seitenbegrenzungen, so heißt es in dem von der Autobahnpolizei erstellten Protokoll, seien in einem schlechten Erhaltungszustand, nicht richtig am Boden verankert, der Zement sei zerbröckelt und wetterbedingt korrodiert. Darüber hinaus seien Verbindungsstücke nicht verschraubt. Die A1 wird von der Atlantia-Tochter „Autostrade per l’Italia“ betrieben. Als Folge der Beschlagnahmung wurde die Notspur gesperrt und die Höchstgeschwindigkeit auf 90 Stundenkilometer begrenzt.
Von der Staatsanwaltschaft wurde inzwischen auch ein Protokoll der Inspektoren des Transportministeriums zu den Akten genommen, die die Aufgaben haben, die Autobahnen zweimal im Jahr zu kontrollieren. Damit sollen besonders die privaten Betreiber der Autobahnen überwacht werden. Die letzte Regelkontrolle der Inspektoren habe im April 2014 stattgefunden, im Protokoll waren keine Beanstandungen zu finden, berichtet der ermittelnde Staatsanwalt. Die Seitenbarrieren wurden zwischen 1988 und 1992 errichtet, hat der Staatsanwalt herausgefunden. Jetzt soll ein unabhängiger Gutachter den Zustand des Autobahnteilstücks beurteilen. (rp)