Brüssel. Die Europäische Kommission hat am Freitag beschlossen, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union gegen Griechenland, Luxemburg und Rumänien zu klagen. Die drei Länder hätten die EU-Richtlinie 2012/34 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums nicht rechtzeitig zum bis zum 16. Juni 2015 in nationales Recht umgesetzt, hieß es. Ziel der Richtlinie ist es, die Rolle der nationalen Regulierungsstellen für den Eisenbahnsektor zu stärken, insbesondere was ihre Zuständigkeit für Bahnanlagen wie Terminals und Bahnhöfe betrifft.
Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Beziehungen zu den Infrastrukturbetreibern über Mehrjahresverträge zu regeln, in denen die gegenseitigen Verpflichtungen in Bezug auf die Zahlungsmodalitäten und die Qualität der Fahrwegbereitstellung für die Eisenbahnunternehmen festgelegt sind. Diese Richtlinie enthält außerdem Vorschriften zur finanziellen Transparenz, damit Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber über ein getrenntes Rechnungswesen verfügen und getrennte Bilanzen veröffentlichen sowie die Finanzströme kontrollieren.
Die EU-Kommission will den Gerichtshof ersuchen, ein tägliches Zwangsgeld gegen Griechenland (30.311 Euro), Luxemburg (8710 Euro) und Rumänien (29.091 Euro) zu verhängen, bis die Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt ist. (ag)