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Scheinselbstständigkeit: Niederlage für Hermes vor britischem Gericht

25.06.2018 17:28 Uhr
Hermes, Paketshop, Hamburg
Der Paketdienstleister steht auch in Deutschland wegen der Arbeitsbedingungen seiner Subunternehmer und unlauterer Geschäftspraktiken im Fokus von Ermittlungen
© Foto: Hermes

Ein Arbeitsgericht in Leeds hat entschieden, dass 15 ehemalige und aktuelle Kurierfahrer des Paketdienstleisters nicht als Selbstständige, sondern als Angestellte einzustufen sind.

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Leeds. Der Paketdienst Hermes in Großbritannien hat vor Gericht eine Niederlage in Sachen Scheinselbstständigkeit kassiert. Ein Arbeitsgericht in Leeds entschied am Montag, dass 15 ehemalige und aktuelle Kurierfahrer nicht als Selbstständige, sondern als Angestellte einzustufen sind. Sie hätten daher Anspruch auf Urlaubsgeld und den gesetzlichen Mindestlohn.

Der Gewerkschaft GMB Union zufolge könnte das Urteil Auswirkungen auf bis zu 14.500 Kurierfahrer bei Hermes in Großbritannien haben, die angeblich unter denselben Bedingungen für den Versand-Dienstleister arbeiten. „Wir rufen Hermes dazu auf, sich mit uns an einen Tisch zu setzen und eine ernsthafte Diskussion zu führen“, sagte GMB-Generalsekretär Tim Roache der Mitteilung zufolge.

Hermes will das Urteil zunächst prüfen

Hermes kündigte an, das Urteil zu prüfen. Man sei zwar auf die Folgen vorbereitet, das Unternehmen werde aber wahrscheinlich gegen die Entscheidung in Berufung gehen, hieß es in einer Mitteilung. (dpa/ag)

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