Leeds. Der Paketdienst Hermes in Großbritannien hat vor Gericht eine Niederlage in Sachen Scheinselbstständigkeit kassiert. Ein Arbeitsgericht in Leeds entschied am Montag, dass 15 ehemalige und aktuelle Kurierfahrer nicht als Selbstständige, sondern als Angestellte einzustufen sind. Sie hätten daher Anspruch auf Urlaubsgeld und den gesetzlichen Mindestlohn.
Der Gewerkschaft GMB Union zufolge könnte das Urteil Auswirkungen auf bis zu 14.500 Kurierfahrer bei Hermes in Großbritannien haben, die angeblich unter denselben Bedingungen für den Versand-Dienstleister arbeiten. „Wir rufen Hermes dazu auf, sich mit uns an einen Tisch zu setzen und eine ernsthafte Diskussion zu führen“, sagte GMB-Generalsekretär Tim Roache der Mitteilung zufolge.
Hermes will das Urteil zunächst prüfen
Hermes kündigte an, das Urteil zu prüfen. Man sei zwar auf die Folgen vorbereitet, das Unternehmen werde aber wahrscheinlich gegen die Entscheidung in Berufung gehen, hieß es in einer Mitteilung. (dpa/ag)