Moskau. Im russischen Eisenbahnnetz gelten seit Mai strenge Grenzen für das Alter der eingesetzten Güterwaggons. Offene Güterwagen dürfen jetzt nicht älter als 21 Jahre und alle anderen Waggons nicht älter als 31 Jahre sein. Die von der Regierung erlassene Regel gilt vorerst für ein Jahr, in dieser Zeit soll ein neues Reglement erarbeitet werden, um überaltertes rollendes Material aussondern zu können.
Nach internen Informationen der Bahngesellschaft RZD, die von der Zeitung „Kommersant“ veröffentlicht wurden, betrifft das Einsatzverbot landesweit 16.800 offene Güterwagen, 6500 Selbstentladewagen, fast 4000 Tankwagen, 3500 Flachwagen und 2100 gedeckte Güterwagen. Für die stillgelegten Wagen kann von den Haltern gegenwärtig nur eine Verlängerung der Betriebserlaubnis um ein Jahr beantragt werden. Bis dato konnten Betriebserlaubnisse um bis zu elf Jahre verlängert werden.
Unternehmen von Stilllegung betroffen
Besonders betroffen von der Regelung ist dem Bericht zufolge die „Perwaja grusowaja kompanija“ (PGK) aus dem Firmengeflecht des Stahl-Magnaten Wladimir Lissin. Ihr gehören mit 18.000 Wagen über die Hälfte des stillgelegten Wagenparks. PGK muss deshalb gegenwärtig auf etwa ein Zehntel seines Gesamtbestandes an Waggons verzichten. Bei den Selbstentladewagen steht gegenwärtig sogar die Hälfte des Wagenparks von PGH auf dem Abstellgleis.
Verhältnismäßig wenig betroffen ist hingegen FGK, die Güterverkehrstochter der RZD, die gegenwärtig auf nur etwa 3000 Waggons verzichten muss. Beim Unternehmen „Rusagrotrans“ ruhen hingegen allein 2700 Selbstentladewagen.
Branchenexperten gehen davon aus, dass die russischen Bahnlogistiker in den nächsten fünf bis sieben Jahren aufgrund der zu erwartenden neuen Vorschriften etwa 270.000 Güterwagen aussondern und neu beschaffen müssen. Da das Nutzungsverbot von Russland im Alleingang verabschiedet wurde, ist davon auszugehen, dass versucht werden wird, das ausgesonderte rollende Material ins Ausland zu überführen und es in den anderen GUS-Staaten oder im Baltikum weiter zu benutzen. (ld)