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Regierung will Paketdienstleister stärker in die Pflicht nehmen

20.01.2021 13:49 Uhr
Pakete
Die Corona-Krise hat die Paketbranche auf Hochtouren gebracht
© Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/picture-alliance

Es geht zum Beispiel um beschädigte Lieferungen oder um Pakete, die gar nicht angekommen sind. Eine Regelung, die bisher freiwillig war, wird damit nun zur Pflicht.

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+++ Meldung wurde am 21. Januar aktualisiert +++

Berlin. Im Umgang mit Kundenbeschwerden wegen beschädigter Sendungen will die Bundesregierung die Paketdienstleister etwas stärker in die Pflicht nehmen. Wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss, müssen die Firmen künftig an Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen. Bisher ist das nur freiwillig. Der Marktführer, die Deutsche Post DHL, macht nicht mit, Konkurrent Hermes hingegen schon. Es geht zum Beispiel um beschädigte Sendungen oder um Pakete, die gar nicht angekommen sind.

Von den 1365 Schlichtungsanträgen, die Verbraucher im vergangenen Jahr bei der Bundesnetzagentur als zuständiger Behörde gestellt haben, scheiterten 600, weil der Paketdienstleister nicht mitgemacht hat. In 500 gab es eine Einigung, 110 wurden zurückgenommen und beim Rest läuft das Verfahren noch. Es geht zwar theoretisch auch um Briefversand, faktisch aber fast nur um Pakete.

Deutsche Post ist mit der Regelung unzufrieden 

Die Deutsche Post ist nicht glücklich mit der Pflicht zur Schlichtungsteilnahme. Ein Firmensprecher verwies darauf, dass Paketempfänger schon jetzt vor Gericht klagen könnten - in einem Großteil solcher Verfahren obsiege die Post. "Wir sind nicht davon überzeugt, dass ein Schlichtungsverfahren zu einem anderen Ergebnis hinsichtlich der Schadensregulierung führen wird." Er hoffe, dass sich der durch die Verfahren verursachte bürokratische Aufwand in Grenzen halte. Wegen dieses höheren Aufwands "und der für uns sehr zweifelhaften Aussicht einer Verbesserung aus Kundensicht" habe die Post die Teilnahme an Schlichtungsverfahren bisher abgelehnt.

Durch die verpflichtende Teilnahme aller Dienstleister gewinnen die Schlichtungsverfahren zwar an Relevanz. Allerdings sind sie für Verbraucher weiterhin kein allzu scharfes Schwert. Denn kann der Dienstleister die Vorwürfe nicht nachvollziehen, so hat der Verbraucher schlechte Aussichten auf Kompensation. Klar ist aber auch, dass verärgerte Kunden nicht gut für das Image sind. Hermes betont zum Beispiel, dass man "im Sinne unserer Service- und Verbraucherorientierung" in Schlichtungsfällen eng mit der Bundesnetzagentur kooperiere.

Weiterer wichtiger Punkt: Spielraum für Briefporto-Erhöhungen

Ein weiterer Eckpunkt der Reform ist die Übertragung einer Regelung aus einer Verordnung in das Postgesetz. Hierbei geht es um die Frage, wie die Bundesnetzagentur den Spielraum für Briefporto-Erhöhungen berechnen soll – zwei Verordnungsänderungen in vergangenen Jahren wirkten sich positiv für die Post aus und das Porto konnte kräftiger steigen als ohne diese Änderungen. Zwei Gerichte hatten aber bemängelt, dass die Regelung nur in der Verordnung und nicht in dem Postgesetz steht. Das soll sich ändern. Damit bliebe bei den Portoerhöhungen alles beim Alten. Die nächste Briefporto-Erhöhung ist für Anfang 2022 geplant.

Wettbewerber der Post hatten die Art der Portoerhöhungen kritisiert – sie monieren, dass der Marktführer dadurch sein Porto zu stark erhöhen dürfe, mit den Einnahmen auch sein Paketgeschäft quersubventioniere und dadurch den Wettbewerb erschwere. Die Klage des Postkonkurrenten-Verbandes Biek führte vor den zwei Gerichten zwar zum Erfolg, durch die Gesetzesänderung müssen sie aber auch in Zukunft mit recht hohen Portoerhöhungen rechnen.

Entsprechend verhalten fiel die Reaktion des Verbandes, in dem Hermes, DPD, GLS und UPS Mitglieder sind, am Mittwoch auf die Reform aus. "Wir begrüßen, dass mit der Gesetzesänderung eine nicht rechtmäßige Situation beendet wird", sagte der Biek-Vorsitzende Marten Bosselmann. "Allerdings wird mit der nachträglichen Legalisierung noch kein Änderung im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs geschaffen."

Die Gesetzesänderung geht noch in den Bundestag und Bundesrat – erst danach wären die neuen Vorgaben verbindlich. Spätestens im März soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Die Änderungen gelten nur als „Mini-Novelle“. Die „große“ Postgesetz-Novelle wurde hingegen auf die nächste Legislaturperiode verschoben – sie könnte dazu führen, dass an Montagen keine Briefe mehr zugestellt werden.

Kritik aus der Opposition

In Oppositionsreihen stieß der Reformschritt auf Kritik. "Es ist längst überfällig, Paketunternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen", sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser mit Blick auf die Pflicht zur Teilnahme an Schlichtungen. "Doch auch verpflichtende Schlichtungsverfahren können nicht darüber hinwegtäuschen, dass endlich grundsätzlich für Ordnung auf dem Paketmarkt gesorgt werden muss."

Aus Sicht des FDP-Bundestagsabgeordneten Reinhard Houben greift die Reform viel zu kurz. Die von Gerichten für unrechtmäßig befundenen Portoerhöhungen 2016 und 2019 würden rückwirkend legalisiert, sagt der Liberale. "Es bleibt dabei, dass die Bundesregierung den ehemaligen Staatsmonopolisten bevorzugt und schützt und damit den Wettbewerb ausbremst." (dpa/ja/sn)

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