Regeln zur Rettung

Der Gesetzgeber will auch im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht die Folgen der Corona-Krise abmildern. Diese drei Ausnahmen sollen aktuell betroffenen Unternehmern das Überleben erleichtern.
Der Gesetzgeber will auch im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht die Folgen der Corona-Krise abmildern. Diese drei Ausnahmen sollen aktuell betroffenen Unternehmern das Überleben erleichtern.