Berlin. Im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Schmuggel bekommt der Zoll zusätzliche Befugnisse. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend einstimmig, die Rechte der Zollverwaltung zu erweitern. Künftig können nun etwa Waren- und Geldsendungen aller Postdienstleister überprüft werden und nicht nur – wie bisher – Sendungen der Deutschen Post. Zur Begründung hieß es, durch den grenzüberschreitenden Transport und Versand von Bargeld werde die Herkunft solcher Mittel oft besonders wirksam verschleiert. (dpa)
Rechte für den Zoll werden erweitert
Der Bundestag hat die Rechte der Zollverwaltung erweitert, so können jetzt Waren- und Geldsendungen aller Postdienstleister überprüft werden.