Berlin. Der Bundesrechnungshof hat sich für ein erweitertes Privatisierungsverbot der Autobahnen im Grundgesetz ausgesprochen. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf einen Artikel im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Unter anderem soll das Verbot verhindern, dass über private Tochterfirmen einer staatlichen Autobahngesellschaft Strecken durch die Hintertür verkauft würden, berichtet das Blatt. Der „Spiegel“ bezieht sich auf einen Bericht der Behörde.
Ferner spreche sich der Bundesrechnungshof auch keine Ausweitung von ÖPP-Projekten aus. Dabei bauen oder sanieren private Firmen Fernstraßen und erhalten im Gegenzug dazu beispielsweise Einnahmen aus der Lkw-Maut. Solche Partnerschaften sollten künftig auf Strecken von maximal 100 Kilometern Länge beschränkt bleiben, wird der Rechnungshof zitiert.
Der Bundestag soll im Mai die Neuorganisation des Autobahnnetzes beschließen. Danach liegt die Verantwortung für Bau und Betrieb der Autobahnen nicht mehr in der Hoheit der Länder, sondern in der einer privatrechtlich organisierten Infrastrukturgesellschaft des Bundes. (sno)