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Ramsauer gegen generelles Nachtflugverbot

02.04.2012 16:56 Uhr
Ramsauer gegen generelles Nachtflugverbot
Ramsauer will Fluglärm-Grenzwerte überprüfen lassen
© Foto: ddp/Clemens Bilan

Bundesverkehrsminister Ramsauer lehnt ein generelles Nachtflugverbot weiterhin ab, will aber die Fluglärm-Grenzwerte überprüfen lassen

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Berlin. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat sich zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem Fluglärm bekannt, lehnt aber ein generelles Nachtflugverbot ab. „Es ist richtig, dass die Länder vor Ort festlegen, welche Betriebszeiten zulässig sind“, sagte Ramsauer der „Frankfurter Rundschau“ am Montag. Schließlich gebe es regional unterschiedliche Gegebenheiten. „Fluglärm darf nicht krank machen“, betonte der Minister. Dabei gelte grundsätzlich, dass Lärmschutzvorschriften auch überprüft werden müssten, wenn im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse festgestellt werden sollte, dass Grenzwerte zu hoch angesetzt seien.

Damit reagierte Ramsauer auf die Forderungen des Präsidenten des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, der Mitte März darauf hingewiesen hatte, dass die gesetzlichen Grenzwerte in Deutschland nicht ausreichten. Fluglärm verursache bei Betroffenen unter anderem Herz-Kreislaufprobleme.

An mehreren deutschen Flughäfen gibt es derzeit Proteste gegen Lärm. Ende März demonstrierten bei einem bundesweiten Aktionstag mehr als 10.000 Menschen in Frankfurt, München, Düsseldorf, Köln/Bonn sowie Berlin und Leipzig. Das Umweltbundesamt hält an stadtnahen Flughäfen generell ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr für notwendig.

An diesem Mittwoch will das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil im Rechtsstreit um den Ausbau des größten deutschen Flughafens in Frankfurt verkünden. Dabei rechnen dortige Bürgerinitiativen fest mit einer Bestätigung des vorläufigen Verbots von Starts und Landungen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr.

Ramsauer fordert hingegen zur Lärmvermeidung, die vorhandene Kapazitäten der deutschen Flughäfen besser auszunutzen. „Wir haben Flughäfen, die relativ wenig genutzt werden und welche, die überlastet sind.“ Länder und Kommunen, die Anteile an Flughäfen halten, müssten Kooperationen von Airports ermöglichen. (dpa/bw)

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