Berlin/Bonn. Wirtschaftsverbände üben massive Kritik am Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das zum 1. Juni 2012 das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ersetzt. In einer Pressemitteilung kritisiert der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) dass mit dem Gesetz die Intention der europäischen Abfallrichtlinie nicht umgesetzt werde. Bereits jetzt lägen der Europäischen Kommission in Brüssel Beschwerden von fünf Wirtschaftsverbänden und sechs Umweltverbänden gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor – darunter zwei Beschwerden des BDE.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Dieses Gesetz ist eine vertane Chance. Die Möglichkeit, den Recyclingstandort Deutschland nach vorn zu bringen, wurde nicht genutzt. Zudem wurde die klare europäische Intention der Abfallrahmenrichtlinie nicht umgesetzt.“
Hintergrund der Kritik aus der Privatwirtschaft: Laut KrWG sollen nur jene Wertstoffe, die die kommunalen Entsorger nicht selbst einsammeln wollen oder können, in einem ordentlichen Verfahren ausgeschrieben werden. Dabei muss der private Entsorger jeweils nachweisen, dass er „wesentlich leistungsfähiger“ ist und „eine höhere gemeinwohlorientierte Servicegerechtigkeit“ bietet als die Kommune. Dies, so Kritiker, benachteilige die privatwirtschaftlichen Entsorger gegenüber den kommunalen Anbietern.
Kritik kommt auch vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE). Der Verband, der mehr als 660 Unternehmen der Recycling-, Sekundärrohstoff- und Entsorgungsbranche vertritt, befürchtet in einer Mitteilung vom Donnerstag , „dass der Markt in seiner Entwicklung behindert wird und nicht so viele Wertstoffe gesammelt werden, wie das eigentlich möglich wäre.“
Die Verbände kritisieren zudem, dass das Gesetz weder ambitionierte Recyclingquoten noch eine konsequente Umsetzung der von Brüssel vorgegebenen fünfstufigen Abfallhierarchie berücksichtige, die dem Recycling eine klare Priorität gegenüber der Verbrennung sichert. (diwi)