Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat Berichten widersprochen, Lang-LKW werde künftig uneingeschränkt der Transport von Gefahrgut gestattet. Bei der Überarbeitung der Ausnahmeverordnung gehe es darum, dass Unternehmen, die üblicherweise Mischladungen transportieren, diese wie bei einem „normalen LKW" auch mit einem Lang-LKW befördern können, sagte Ressortsprecherin Sabine Mehwald auf Anfrage. „Die notwendige Separierung der Fracht entfällt und bildet nunmehr bei gleichbleibend hohem Sicherheitsniveau den tatsächlichen Transportbedarf der Wirtschaft realitätsnah ab“.
Unter Mischladungen seien etwa Farbe, Kosmetika oder Lösemittel zu verstehen. Die Anhörung der obersten Landesbehörden, der Ressorts und Verbände werde in Kürze eingeleitet. Verkehrs-Staatssekretär Andreas Scheuer (CSU) hatte auf dem Weltverkehrsforum in Leipzig betont, er stehe dem von der Wirtschaft thematisierten Anliegen „pragmatisch und aufgeschlossen“ gegenüber. Es gehe um einen einzigen Palettenplatz im Lang-LKW. Allianz pro Schiene-Geschäftsführer Dirk Flege befürchtet, dass es nicht bei der Beschränkung auf geringe Mengen bleibt. Zunächst seien Bahnübergänge für Gigaliner tabu gewesen. Jetzt dürften diese sogar Intercity-Strecken kreuzen. (jök)