Berlin. Die dominierende Stellung der Deutschen Bahn (DB) im Schienengüterverkehr könnte schon 2018 fallen, spätestens aber 2019. Dieser Ansicht ist Peter Westenberger vom Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE). Die Wettbewerbsbahnen werden dann 50 Prozent der Verkehrsleistung (tkm) im Schienengüterverkehr stellen, kündigte der Geschäftsführer des Güterbahnverbandes am Dienstag bei einem Pressegespräch in Berlin an. 2017 hatte der Anteil bei 45,4 Prozent gelegen. Grund dafür sei, dass die Wettbewerbsbahnen ausgesprochen dynamisch wachsen würden, während die Verkehrsleistung der bundeseigenen DB Cargo sinke.
Die NEE-Mitglieder repräsentieren nach verbandseigenen Schätzungen rund drei Viertel der Verkehrsleistung aller nichtbundeseigenen Güterbahnen. Westenberger bedauert allerdings, dass das Wachstum nicht reicht, um den Marktanteil der Schiene am gesamten Güterverkehr nachhaltig zu steigern. Die Verkehrsleistung des Schienengüterverkehrs wächst im selben Tempo wie die der anderen Verkehrsträger und dümpelt seit Jahren bei rund 18 Prozent vor sich hin.
Probleme bei der Netzverfügbarkeit
Probleme bereitet den Güterbahnen weiterhin die unzuverlässige Verfügbarkeit des Schienennetzes. Die Empfehlungen des Runden Tisches zum Baustellenmanagement würden von DB Netz in der Praxis noch oft nicht gelebt, kritisierte der NEE-Geschäftsführer. Westenberger nannte einen Fall, wo wegen einer baubedingten Vollsperrung eine Umleitungsstrecke befahren werden sollte, die aber ebenfalls wegen Bauarbeiten gesperrt war. Grund war, dass sich zwei DB-Netz-Regionalbereiche nicht abgestimmt hatten.
Unzufrieden sind die Verbandsmitglieder auch mit dem Management von Großstörungen, zum Beispiel bei Sturmschäden. Unverständlich ist für Westenberger, dass weder DB noch das Bundesverkehrsministerium willens sind, Feuerwehr und Technisches Hilfswerk zum Beispiel beim Räumen umgestürzter Bäume einzubinden, wie es im Straßenverkehr gang und gäbe ist. Es sei nicht hinnehmbar, dass wichtige Bahnstrecken bis zu 36 Stunden gesperrt sind, weil die DB aus eigener Kraft nicht genügend Störungstrupps bereitstellen kann, aber zugleich auf fremde Hilfe verzichtet. (roe/ag)