München. Der flächendeckende Mindestlohn ab 2015 ist beschlossene Sache. Doch das entsprechende Gesetz lässt viele Fragen offen: Wer haftet zum Beispiel genau, wenn ein Subunternehmer unter 8,50 Euro zahlt? Wodurch können sich Betriebe gegen Haftungsrisiken absichern, die neu hinzukommen? Und wie funktioniert die Entgeltabrechnung nach den Mindestlohnregeln?
Antworten liefern am 27. November 2014 in München zwei Experten: Benjamin Sokolovic, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Justiziar im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, sowie Ralf Zimmermann, Richter am Arbeitsgericht Hannover, erläutern in einem Praxisseminar der VerkehrsRundschau, wie das Mindestlohngesetz im Geschäftsalltag richtig umgesetzt wird.
Die neue gesetzliche Lohnuntergrenze birgt nämlich sowohl für Spediteure und Frachtführer als auch für die verladende Wirtschaft Stolperfallen. Etwa die sogenannte Generalunternehmerhaftung: Kommt der Zoll Auftraggebern auf die Schliche, deren Auftragnehmer sich nicht an die 8,50-Euro-Grenze halten, drohen Ersteren saftige Strafen.
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer und Inhaber von Speditions- und Transportunternehmen, Entscheider in Industrie und Handel, kaufmännische Leiter und Lagerleiter sowie Personalverantwortliche. (ag)
Weitere Informationen zum Praxisseminar und Anmeldung gibt es im Internet unter www.verkehrsrundschau.de/events