Berlin. Auch in Deutschland gilt von 2015 an ein gesetzlicher Mindestlohn. Mit großer Mehrheit machte der Bundesrat dazu am Freitag den Weg frei. Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt grundsätzlich von 2015 an. Er wird ab 2016 alle zwei Jahre überprüft. Für Zeitungszusteller und Saisonarbeiter sind Übergangsfristen bis 2017 vorgesehen. Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ganz ausgenommen. Langzeitarbeitslose haben bei Annahme einer Beschäftigung erst nach sechs Monaten Anspruch auf den Mindestlohn.
DSLV und ASL üben Kritik
Kritisch äußerten sich der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und sein Arbeitgeberverband Spedition und Logistik Deutschland (ASL), die betonten, das Gesetz lasse Speditionen und Logistiker in eine Haftungsfalle laufen. Sie bezeichneten vor allem die Verschärfung der Generalunternehmerhaftung für Auftraggeber als bedenklich, die ein nach ihrer Ansicht inakzeptables Risiko beim Abschluss von Werk- und Dienstverträgen berge. So müssten Auftraggeber in Zukunft auch ohne eigenes Verschulden für das Fehlverhalten ihrer Auftragnehmer geradestehen.
„Kern der Kritik ist nicht der ab 1. Januar 2015 geltende Mindestlohn, denn Spedition und Logistik sind keine Niedriglohnbranche“, betont DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. „Kritisch ist vielmehr die entstehende Generalhaftung für Speditionen, die Dritte beauftragen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ein gewissenhafter Auftraggeber die Verantwortung dafür übernehmen muss, dass in der gesamten Nachunternehmerkette – also von allen Auftragnehmern auf allen Auftragsebenen – der Mindestlohn gezahlt wird. Diese Haftungsfalle ist ein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko“, führte er an.
Der Abschluss von Werk- und Dienstverträgen werde durch das unverhältnismäßige Haftungsrisiko zunehmend unattraktiv. Damit würde eine bewährte Vertragsform, die Grundlage einer arbeitsteiligen Wirtschaft ist, unnötig in Frage gestellt. Die jetzige Form der Regelung schränke die Flexibilität der Unternehmen ein und trage zur Schwächung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und dessen internationaler Wettbewerbsfähigkeit bei.
Das neue Mindestlohngesetz führt nach Auffassung des DSLV auch zu einer Verdrängung der Tarifverträge. So habe das Einsetzen einer Mindestlohnkommission mit Tarifautonomie nicht mehr viel gemein. (dpa/sno)