Warschau. Der polnischen Speditionsbranche stehen Neuregelungen bei der Bezahlung ihrer Lkw-Fahrer auf Auslandstouren bevor – darunter Lieferungen nach Deutschland. Der Oberste Gerichtshof hatte 2014 entschieden, dass eine Übernachtungsmöglichkeit in der eigenen Lkw-Kabine während Auslandsfahrten nicht automatisch den Spediteur davon befreit, dem Fahrer eine Pauschale pro Übernachtung zu bezahlen. Transportunternehmen befürchteten daraufhin Milliardenverluste durch Klagen ehemaliger und aktuell angestellter Lkw-Fahrer auf Nachzahlung dieser Pauschalen.
Neue Regelungen für Übernachtungspasuchale nötig
Daher nahmen die Spediteure mit Erleichterung ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts von Ende letzten Jahres auf, das inzwischen in Kraft trat. Darin heißt es, notwendig seien spezielle Regelungen für unterschiedliche Lkw-Fahrer – je nach Art und Charakter ihrer Tätigkeit. Damit wurden zwar alle Schadensersatzklagen pauschal für nichtig erklärt. Dennoch steht derzeit nicht fest, wie die Abrechnung der Kosten von Fahrern künftig vonstattengehen wird.
Beratungen mit dem Verkehrsministerium, die am 18. Januar begannen, sollen nun Klarheit schaffen. Prinzipiell wünscht sich die Branche die volle Anerkennung von Übernachtungen in der Fahrerkabine. Erwartet wird allerdings, dass vom Gesetzgeber eine Reihe von Ausnahmen definiert wird. (mk/jt)