Warschau. In Polen wird es in Zukunft offenbar deutlich weniger Strafen geben für eine Überschreitung der zulässigen Achslast bei Lkw geben. Das Oberste Verwaltungsgericht Polens gab der Klage eines Spediteurs statt, dessen Lkw auf dem Weg aus Österreich nach Russland vom polnischen Zoll gewogen und für zu schwer befunden worden war – 330 Kilogramm über dem erlaubten Wert.
Dem Transporteur war eine Strafe von 5000 Zloty (etwa 1200 Euro) auferlegt worden, weil das Fahrzeug zwar im Rahmen seines zulässigen Gesamtgewichts unterwegs war, nach polnischem Recht aber eine spezielle Genehmigung benötigt, weil es auf einer Straße mit Begrenzung bis 8 oder 10 Tonnen unterwegs war. Allerdings schreibt EU-Recht vor, dass alle Mitgliedsländer ihr Straßennetz in der Regel für internationalen Verkehr von Lkw mit bis zu 11,5 Tonnen Achslast zur Verfügung stellen sollten. Einschränkungen dürfe es nur in Ausnahmefällen geben. In Polen betreffen diese „Ausnahmen“ allerdings 97 Prozent des Straßennetzes. Das Gericht entschied nun, dass in allen Fällen, in denen die Achslast zwar zu hoch ist, aber dennoch unter 11,5 Tonnen liegt, keine Strafen mehr verhängt werden dürfen. (mk)