Berlin. Wie aus dem Gesetzentwurf zur PKW-Maut in Deutschland hervorgeht, soll die Infrastrukturabgabe nicht für Fahrzeuge erhoben werden, die gewerblich genutzt werden und eine Zulassung als LKW besitzen. Laut Entwurf zum „Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen“, der der VerkehrsRundschau vorliegt, wird die Infrastrukturabgabe nur erhoben für Kraftfahrzeuge der der Klasse M1 oder M1G ohne besondere Zweckbestimmung, d.h. Personenkraftwagen, und Kraftfahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung als Wohnmobil. Sie wird nicht für Fahrzeuge erhoben, die als LKW zugelassen sind. Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage.
In den Erläuterungen zu den Einzelbestimmungen wird im Gesetzentwurf die Befreiung des gewerblichen Verkehrs ausdrücklich genannt: „Durch die Begrenzung der Infrastrukturabgabe auf Kraftfahrzeuge der Klasse M1 und M1G sowie auf Wohnmobile der Klasse M wird der gewerbliche Verkehr weitgehend von der Abgabepflicht ausgenommen und damit generell nicht zusätzlich belastet.“
Unter die Klasse M1 fallen für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Die Klasse M1G umfasst geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen). Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.
Das Gesetz regelt zahlreiche Ausnahmen von der Infrastrukturabgabe. Ausgenommen sind beispielsweise PKW im Dienst der Streitkräfte, der Polizeibehörden oder der Zollverwaltung. Befreit sind zudem Fahrzeuge die beispielsweise zur Reinigung von Straßen eingesetzt sind, im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung. (diwi)