Berlin. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) plant bei der PKW-Maut statt einer typischen Gebührenmarke aus Papier eine elektronische Kontrolle. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum gibt es keine Vignetten wie etwa in Österreich?
Für die Autofahrer soll es einfacher sein, wenn sie keine Vignette an die Scheibe kleben müssen. Und der Staat spart die Kosten für Druck und Versand. Das soll dazu beitragen, dass möglichst viel von den erhofften Maut-Einnahmen für Verkehrsinvestitionen übrig bleibt.
Woran sollen Mautzahler stattdessen erkannt werden?
Als Nachweis, dass die Maut bezahlt ist, plant Dobrindt eine „elektronische Vignette”. Dabei soll es streng genommen gar keine Vignette geben - Erkennungszeichnen ist das Nummernschild.
Wie soll diese Kontrolle funktionieren?
Das Nummernschild wird elektronisch gelesen und mit registrierten Kennzeichen im Mautzahler-Bestand abgeglichen. Ist alles in Ordnung, werden die Daten sofort gelöscht. Mautpreller werden identifiziert.
Welche Technik soll dafür eingesetzt werden?
Das genaue technische System bei der PKW-Maut ist noch offen - also auch, inwiefern zum Beispiel bestehende Kontrollsysteme der LKW-Maut mitgenutzt oder aufgerüstet werden könnten. Bei der LKW-Maut werden an rund 300 Kontrollbrücken an den Autobahnen Kennzeichen mit Kameras digital fotografiert. Im Einsatz sind auch mobile Kontrollgeräte. Daneben gibt es etwa in Österreich auf manchen Strecken eine „Videomaut”. Dafür kaufen Fahrer vorab ein Mautticket und lassen ihr Kennzeichen erfassen. Kontrollstellen erkennen es dann automatisch.
Welche Bedenken gibt es bei PKW-Kontrollen?
Die SPD mahnt, LKW seien nicht mit 40 Millionen Autofahrern zu vergleichen, die ihren Wagen vorrangig privat und nicht beruflich nutzen. Problematisch sei auch eine mögliche Weitergabe der Daten an Behörden oder private Dritte. Datenschützer warnen davor, dass ein Löschen der Daten technisch einfach unterbleiben könnte.
Was sieht der Gesetzentwurf vor?
Kontrollieren soll die PKW-Maut das Bundesamt für Güterverkehr, das auch schon die LKW-Maut überwacht. Laut Gesetzentwurf kann sich die Behörde dabei „der Hilfe eines privaten Dritten bedienen”, also eines Privatunternehmens, das Kennzeichen-Daten erheben und speichern darf. Genutzt werden dürfen sie „ausschließlich zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes”. Eine Nutzung der Daten „nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig”. (dpa)