München. Ab dem 25. März 2013 müssen Luftfrachtversender, die ihre Ware als sicher deklarieren, eine behördliche Zulassung zum „Bekannten Versender“ vorweisen. Andernfalls gilt ihre Fracht automatisch als unsicher und muss vor dem Verladen ins Flugzeug umfangreichen Sicherheitskontrollen unterzogen werden. Das bisherige Verfahren der Abgabe der Sicherheitserklärung beim reglementierten Beauftragten genügt dann nicht.
Anfang Mai waren erst 170 Unternehmen vom Luftfahrtbundesamt als „Bekannter Versender“ zertifiziert. Viele der fast 4000 Anträge die der Behörde vorliegen sind unvollständig oder fehlerhaft und damit nicht prüffähig. In dem einstündigen Online-Seminar am 19. Juni (14:00 Uhr) erfahren Teilnehmer, was sie bei der Vorbereitung der Zulassung zum Bekannten Versender beachten müssen. Weitere Inhalte:
- Der schnelle Weg zur behördlichen Zulassung
- Für wen die Zertifizierung lohnt und für wen eher nicht
- Unterschiede Bekannter Versender und Geschäftlicher Versender
Als Referenten stehen zwei ausgewiesene Experten für die Fragen der Teilnehmer zur Verfügung:
- Michael Sirtl, Unternehmensberater der FR8 Solutions
- Artur Zerr, stellvertretender Referatsleiter S4 „Zulassung Bekannter Versender“ beim Luftfahrt-Bundesamt
Die Seminargebühr beträgt für Abonnenten der VerkehrsRundschau 59 Euro (zzgl. MwSt.), für Nicht-Abonnenten 69 Euro. Weitere Infos und Anmeldung unter http://www.verkehrsrundschau.de/events. (diwi)